Die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Pachten für das I. Quartal 2025 sind am
15. Februar 2025
fällig. Soweit kein SEPA Lastschriftmandat erteilt wurde, sind die Abgaben auf das Konto der Gemeinde Allendorf bei der
| KSK Saalfeld/Rudolstadt | |
| IBAN: | DE36 8305 0303 0000 5717 33 |
| BIC: | HELADEF1SAR |
einzuzahlen bzw. zu überweisen.
Auf den Einzahlungs- oder Überweisungsbelegen sind unbedingt die Kassenzeichen des Abgabenbescheides als Verwendungszweck anzugeben.
Die Steuerzahlung stellt eine Bringepflicht dar. Nicht termingerechte Zahlungen ziehen in jedem Fall Säumniszuschläge und Gebühren nach sich.
Sofern noch nicht geschehen, kann der Stadtkasse ein SEPA Lastschriftmandat erteilt werden.
Die Vordrucke sind auf unserer Internetseite (www.koenigsee.de) hinterlegt bzw. können diese bei der Finanzverwaltung abgeholt werden.
Durch Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats an die Stadtkasse gerät der Steuerzahler nicht in Zahlungsverzug, auch wenn der Betrag nicht zum fälligen Termin eingezogen wird. Allerdings ist für ausreichende Deckung auf dem betreffenden Konto zu sorgen.
gez. Bechmann
Bürgermeister