1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Königsee statt.
Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2. Die Stadt Königsee ist in folgende 20 Stimmbezirke aufgeteilt:
| 001 | Regelschule Königsee, Mensa, Wasserluft 3 a, 07426 Königsee |
| 002 | Schulhort Königsee, Hortraum, Dr.-Dinkler-Allee 4, 07426 Königsee |
| 003 | Grundschule Königsee, Klassenraum, Bahnhofstraße 1, 07426 Königsee |
| 004 | Kindergarten, Sportraum, Am Kümmelbrunnen 7, 07426 Königsee |
| 005 | Vereinshaus Unterschöbling, Unterschöbling 2, 07426 Königsee |
| 006 | Vereinshaus Lichta, Lichta 39a, 07426 Königsee |
| 007 | ehemalige Gaststätte Garsitz, Garsitz 43, 07426 Königsee |
| 008 | Vereinshaus Unterköditz, Unterköditz 48 b, 07426 Königsee |
| 009 | Feuerwehrgebäude Oberschöbling, Oberschöbling 1 a, 07426 Königsee |
| 010 | Gaststätte „Tiroler Hof“ Dörnfeld, Dörnfeld a.d.H. 20, 07426 Königsee |
| 011 | Vereinsraum Horba, Horba 2, 07426 Königsee |
| 012 | Nebengebäude Bahnhof Rottenbach, Am Bahnhof 3 a, 07426 Königsee |
| 013 | Bürgerhaus Milbitz, Am Bache 1 d, 07426 Königsee |
| 014 | Bürgerhaus Paulinzella, Paulinzella 9, 07426 Königsee |
| 015 | Bürgerhaus Solsdorf, Solsdorf 20 a, 07426 Königsee |
| 016 | Bürgerhaus Thälendorf, Thälendorf 26, 07426 Königsee |
| 017 | Gemeinderaum der ev. Kirche, Quittelsdorf 4, 07426 Königsee |
| 018 | Feuerwehrgebäude Leutnitz, Leutnitz 22, 07426 Königsee |
| 019 | Vereinshaus „Altes Spritzenhaus" Dröbischau, Talstraße 30, 07426 Königsee |
| 020 | Feuerwehrgebäude Oberhain, Oberhain 87, 07426 Königsee |
In den Wahlbenachrichtigungskarten, die den Wahlberechtigten übermittelt werden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstandes. Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 15.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, 1. OG, Markt 1, 07426 Königsee zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses zusammen. Er ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis - Unionsbürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen gültigen Identitätsausweis - oder den Reisepass mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält nach Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
3.1 Für die Wahl des Bürgermeisters liegt ein Wahlvorschlag vor.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder diesen streichen und stattdessen eine andere wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf handschriftlich eintragen.
4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlkabine aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt.
Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zu den Wahlräumen sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 23. Februar 2025 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 24. Februar 2025, ab 8:00 Uhr in denselben Wahlräumen bzw. für die Stimmbezirke 001 - 004 im Sitzungssaal des Rathauses, Markt 1, 07426 Königsee fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
Königsee, den 27.01.2025
gez. Annegret Finger
Wahlleiterin