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Königseer Zeitung
Ausgabe 2/2025
Stadt Königsee
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Information zur Grundsteuer ab 01. Januar 2025

Aufgrund der Grundsteuerreform wurden alle Grundstückseigentümer von den Finanzämtern zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert.

Diese gemeldeten Werte hat das Finanzamt Pößneck für die Erstellung der Bescheide über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 verarbeitet.

Diese Bescheide sollten Sie nach Erhalt prüfen und mit den vorangegangen Grundsteuermessbetragsbescheiden vergleichen. Für Abweichungen, Rückfragen und Beanstandungen wenden Sie sich bitte an das

Finanzamt Pößneck, Gerberstraße 65, 07381 Pößneck

Telefon: 0361/573624-900

Die Stadt Königsee hat die neu ermittelten Grundsteuermessbeträge in digitaler Form erhalten. Diese werden mit dem gültigen Grundsteuerhebesatz multipliziert und ergeben die zu zahlende Grundsteuer.

Ein Einspruch kann nur gegen den neuen Grundsteuermessbetragsbescheid (4 Wochen nach Erhalt) beim Finanzamt eingelegt werden. Die Stadt Königsee hat hierauf keinen Einfluss.

Eigentümerwechsel nach dem 01.01.2022 sind auch teilweise noch nicht vom Finanzamt umgesetzt worden und deshalb sind die Bescheide von der Stadt Königsee nicht korrekt zugestellt worden. Bitte wenden Sie sich auch dazu an das Finanzamt Pößneck.

Finanzverwaltung