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Königseer Zeitung
Ausgabe 4/2023
Stadt Königsee
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Bekanntmachung

Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Königseer Rinne von oberhalb Königsee bis zur Mündung in die Schwarza

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beabsichtigt, für das Fließgewässer Königseer Rinne von oberhalb Königsee bis zur Mündung in die Schwarza auf Teilen der Gemarkungen Garsitz, Königsee, Lichta, Oberköditz, Aschau, Unterköditz, Allendorf, Rottenbach, Quittelsdorf, Leutnitz, Watzdorf und Bad Blankenburg das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 5) geändert worden ist.

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), das durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10 000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2 000, basierend auf ALKIS) liegen vom

8. Mai bis einschließlich 7. Juni 2023

in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:

Stadtverwaltung Königsee, Bauamt, Markt 1, 07426 Königsee

nach Terminabstimmung, Telefon: 036738 49741

Dienstag

9:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

18:00 Uhr

Donnerstag

9:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

16:00 Uhr

Freitag

9:00

-

12:00 Uhr

Stadtverwaltung Bad Blankenburg, Bauamt, Markt 1, 07422 Bad Blankenburg

nach Terminabstimmung, Telefon: 036741 3711

Dienstag

9:00

-

12:00 Uhr

14:00

-

16:00 Uhr

Donnerstag

9:00

-

12:00 Uhr

14:00

-

17:30 Uhr

Freitag

9:00

-

12:00 Uhr

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809

nach Terminabstimmung, Telefon: 0361 573943619 zu folgenden Dienststunden vorgebracht werden:

Montag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Dienstag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Mittwoch

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Donnerstag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Freitag

8:30

-

11:30 Uhr

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/anhoerungs-auslegungsverfahren veröffentlicht.

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau

und Naturschutz

Weimar, den 6. April 2023

Im Auftrag

Knut-Matthias Riese

Abteilungsleiter 5