Zum wiederholten Mal wurden in der Zeit zwischen dem 13.04. und dem 16.04.2023 die Bushaltestelle in der Neuen Schulstraße sowie die Turnhalle am Schiefer durch Unbekannte beschädigt. Die Beschädigungen wurden zur Anzeige gebracht.
Hierbei handelt es sich um eine gemeinschädliche Sachbeschädigung nach § 304 Strafgesetzbuch, da hier Anlagen bzw. Gegenstände beschädigt wurden, die dem öffentlichen Nutzen dienen. Derartige Sachbeschädigungen werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da derartige Straftaten zum wiederholten Male festgestellt wurden, sieht sich die Stadt Königsee gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, um weiteren Schäden vorzubeugen.