Auf Grundlage der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -, insbesondere des § 19 i.V. mit § 55, erlässt die Stadt Königsee folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 11.518.900 € | |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 2.860.045 € | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern wurden durch gesonderte Hebesatzsatzung der Stadt Königsee ab 2020 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) | 402 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.919.800 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
Der Umlagebetrag für die Tätigkeit als erfüllende Gemeinde wird für die Gemeinde Bechstedt und für die Gemeinde Allendorf auf 158 € pro Einwohner und Jahr festgesetzt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
ausgefertigt: Königsee, den 22.04.2024
gez. Marco Waschkowski — -Dienstsiegel-
Bürgermeister der Stadt Königsee
Der Stadtrat hat in seiner 32. Sitzung am 26.02.2024 mit Beschluss-Nr. STR/314-32/2024 die Haushaltssatzung nebst Haushalts-, Stellenplan und Anlagen beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Sie wurde der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt vorgelegt. Der Eingang der Unterlagen wurde mit Schreiben vom 20.03.2024 bestätigt.
Gemäß § 21 Abs.3 i.V.m. § 57 ThürKO wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit allen Anlagen liegen vom Zeitpunkt der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen in der Finanzverwaltung der Stadtverwaltung Königsee, Rathaus, Erdgeschoss aus. Eine Einsichtnahme ist darüber hinaus bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 S. 1 ThürKO nach Voranmeldung möglich.
Hinweise, Bemerkungen und Anfragen können von jedermann an die Finanzverwaltung der Stadtverwaltung Königsee gerichtet werden.
Finanzverwaltung