Der Kinderreisepass war bisher ein alternatives Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Mit dem Wegfall des Kinderreisepasses seit Beginn des Jahres 2024 entfällt die Möglichkeit des kurzfristigen Erhalts eines Ausweisdokuments für Ihr Kind.
Es besteht nunmehr ausschließlich die Wahl zwischen einem elektronischen Reisepass und einem Personalausweis für Ihr Kind. Beide Dokumente sind beim Einwohnermeldeamt zu beantragen (vorherige Terminvereinbarung nötig), werden jedoch von der Bundesdruckerei gefertigt, was eine Wartezeit von etwa 3 bis 6 Wochen bedeutet. Insbesondere kurz vor bzw. in der Ferienzeit ist aufgrund des hohen Antragsaufkommens mitunter mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Bitte prüfen Sie daher die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und beantragen Sie die für Ihre Reise benötigten Dokumente (für Kinder und Erwachsene) rechtzeitig vor Reiseantritt.
Bei Fragen steht Ihnen die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes gern zur Verfügung.
gez. Waschkowski
Bürgermeister