Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation hat das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Königsee der Gemeinde Königsee auf der Grundlage einer Liegenschaftsvermessung (unser Zeichen 5673024) fortgeführt.
Folgende Flurstücke sind betroffen:
Gemarkung Königsee
Flur 5 Flurstücke 271/1, 566, 820/269
Flur 7 Flurstück 1087/2
Flur 8 Flurstück 1686/1483
Der Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte
| vom 14.04.2025 bis 13.05.2025 |
in der Zeit von
| Montag bis Freitag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| und von | ||
| Montag bis Donnerstag | von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung | |
im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saalfeld eingesehen werden.
Gemäß § 11 Absatz 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch die Offenlegung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Die Fortführung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist schriftlich beim
| Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation |
| Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt |
Widerspruch eingelegt werden.
Saalfeld, den 11.03.2025
Im Auftrag
gez. Katja Stein, Referatsbereichsleiterin
www.tlbg.thueringen.de
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