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Königseer Zeitung
Ausgabe 4/2025
Stadt Königsee
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Bauverwaltung

der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters Thälendorf

Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation hat das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Thälendorf der Gemeinde Königsee auf der Grundlage einer Liegenschaftsvermessung (unser Zeichen 56033224) fortgeführt.

Folgende Flurstücke sind betroffen:

Gemarkung Thälendorf

Flur 2 Flurstücke 528/269, 536/277, 209, 462

Flur 3 Flurstücke 492, 550, 553, 543, 558, 562

Flur 5 Flurstücke 769, 813, 814, 820

Flur 7 Flurstücke 1292

Flur 8 Flurstücke 1570/1543

Flur 9 Flurstücke 1598/1582

Der Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte

vom 14.04.2025 bis 13.05.2025

in der Zeit von

Montag bis Freitag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und von

Montag bis Donnerstag

von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

sowie nach Vereinbarung

im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saalfeld eingesehen werden.

Gemäß § 11 Absatz 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch die Offenlegung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Die Fortführung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist schriftlich beim

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation

Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt

Widerspruch eingelegt werden.

Saalfeld, den 11.03.2025

Im Auftrag

gez. Katja Stein, Referatsbereichsleiterin

www.tlbg.thueringen.de

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