Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation hat das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Thälendorf der Gemeinde Königsee auf der Grundlage einer Liegenschaftsvermessung (unser Zeichen 56033224) fortgeführt.
Folgende Flurstücke sind betroffen:
Gemarkung Thälendorf
Flur 2 Flurstücke 528/269, 536/277, 209, 462
Flur 3 Flurstücke 492, 550, 553, 543, 558, 562
Flur 5 Flurstücke 769, 813, 814, 820
Flur 7 Flurstücke 1292
Flur 8 Flurstücke 1570/1543
Flur 9 Flurstücke 1598/1582
Der Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte
vom 14.04.2025 bis 13.05.2025
in der Zeit von
| Montag bis Freitag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| und von | ||
| Montag bis Donnerstag | von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung | |
im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saalfeld eingesehen werden.
Gemäß § 11 Absatz 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch die Offenlegung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Die Fortführung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist schriftlich beim
| Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation |
| Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt |
Widerspruch eingelegt werden.
Saalfeld, den 11.03.2025
Im Auftrag
gez. Katja Stein, Referatsbereichsleiterin
www.tlbg.thueringen.de
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