Hiermit werden alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Thälendorf (Grundeigentümer jagdbarer Flächen der Gemarkung Thälendorf) zur nichtöffentlichen Versammlung am 07.05.2025 um 19.00 Uhr im Gemeindehaus Thälendorf, recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit sowie der vertretenen Flächen |
| 2. | Vorstellung und Bestätigung der Tagesordnung |
| 3. | Bericht des Vorstandes |
| 4. | Kassenbericht mit Bekanntgabe des Reinertrages |
| 5. | Beschluss zur Verwendung des Reinertrages |
| 6. | Beschluss über Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer |
| 7. | Bericht der Jagdpächter |
| 8. | Anfragen und Sonstiges |
| 9. | Beendigung und anschließendes Essen |
Jagdgenossen können sich durch Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigen Volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden, Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Kay Höpping
Jagdvorsteher