Hiermit werden alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Oberhain zur außerordentlichen Vollversammlung am 28.05.2026 um 18.00 Uhr eingeladen. Die Versammlung findet im Vereinshaus Oberhain statt.
Zur Versammlung sind nur Jagdgenossen (Eigentümer bejagbarer Flächen) oder bevollmächtigte Vertreter zugelassen. Jagdgenossen können sich durch Ehegatten, einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden, Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein Jagdgenosse darf höchstens drei weitere Jagdgenossen vertreten.
Tagesordnung
| 1. | Bekanntgabe der Tagesordnung |
| 2. | Feststellung der Anwesenheit |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 4. | Beschluss zur Aufhebung des Pachtvertrages für den Jagdbogen III |
| 5. | Beschluss zur Bejagung des Jagdbogens III bis zur Neuverpachtung |
| 6. | Beschlüsse zur Vergabe der Jagdpacht für den Jagdbogen III |
| 7. | Sonstiges |
gez. Buttig
Jagdvorsteher