Hiermit werden alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Oberhain zur Vollversammlung des Jagdjahres 2023/24 eingeladen. Die Veranstaltung findet am 05.07.2024 um 19.00 Uhr im Vereinshaus Oberhain statt.
Zur Versammlung sind nur Jagdgenossen (Eigentümer bejagbarer Flächen) oder bevollmächtigte Vertreter zugelassen. Jagdgenossen können sich durch Ehegatten, einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden, Jagdgenossen vertreten lassen. Vertreter einer Erbengemeinschaft benötigen die Zustimmung aller Erben, um stimmberechtigt zu sein. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten.
Tagesordnung
gez. Buttig
Jagdvorsteher