In der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft am 28.03.2025 in Leutnitz wurde beschlossen, den Reinertrag der Jagdjahre 2023/24 (3,02 €/ha) und 2024/25 (3,12 €/ha) an die Mitglieder der Jagdgenossenschaft auszuzahlen.
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft werden gebeten, ihren Anspruch bei Frau Kerstin Fuchs (Tel.: 036739/30049), Kassenverantwortliche im Jagdvorstand, unter Angabe der IBAN geltend zu machen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Quittelsdorf/Leutnitz innerhalb von 6 Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht wird.
Buchta
Jagdvorsteher