Auf Grundlage der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -, insbesondere des § 19 i.V. mit § 55, erlässt die Stadt Königsee folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 12.804.258 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.381.818 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 780.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern wurden durch gesonderte Hebesatzsatzung der Stadt Königsee ab 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) | 402 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.134.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
Der Umlagebetrag für die Tätigkeit als erfüllende Gemeinde wird für die Gemeinde Bechstedt und für die Gemeinde Allendorf auf 180 € pro Einwohner und Jahr festgesetzt.
Weitere Angaben:
Eine Kreditaufnahme mit Kapitalfinanzierung nach dem ThürKIpG (Landeskredit bei der Thüringer Aufbaubank) in Höhe von 800.000 € ist vorgesehen.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
ausgefertigt: Königsee, den 15.05.2026
Marco Waschkowski Dienstsiegel
Bürgermeister der Stadt Königsee
Der Stadtrat hat in seiner 11. Sitzung am 30.03.2026 mit Beschluss-Nr. STR/099-11/2026 die Haushaltssatzung nebst Haushalts-, Stellenplan und Anlagen beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Sie wurde der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt vorgelegt. Der Eingang der Unterlagen wurde mit Schreiben vom 16.04.2026 bestätigt.
Gemäß § 21 Abs.3 i.V.m. § 57 ThürKO wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit allen Anlagen liegen vom Zeitpunkt der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen in der Finanzverwaltung der Stadtverwaltung Königsee, Rathaus, Erdgeschoss aus. Eine Einsichtnahme ist darüber hinaus bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 S. 1 ThürKO nach Voranmeldung möglich.
Hinweise, Bemerkungen und Anfragen können von jedermann an die Finanzverwaltung der Stadtverwaltung Königsee gerichtet werden.
Finanzverwaltung