Beteiligung der Öffentlichkeit und förmliche Behördenbeteiligung
Der Stadtrat der Stadt Königsee hat mit Beschluss vom 23.10.2023 das Verfahren zur 2. Änderung zum Bebauungsplan I/92 Industrie- und Gewerbepark (IGP) Königsee im Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) eingeleitet (Beschluss Nr. STR/297-30/2023). Parallel dazu wird das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB geführt.
Ziel der Planänderung ist, dass im gesamten Bebauungsplangebiet Betriebswohnungen zugelassen werden sollen. Zusätzlich geht es um die Zusammenführung der Ursprungsplanung aus dem Jahr 1991 mit der 1. Änderung aus 2008 und der nun vorliegenden 2. Änderung, mit der bestehende Mängel geheilt werden. Alle Ursprungsdokumente werden der 2. Änderung angehängt.
Der Stadtrat hat in dieser Sitzung den Entwurf der Bebauungsplanänderung sowie die Begründung gebilligt und die Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes sowie dessen Begründung in der Fassung vom September 2023 werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit
vom 01. Juli bis einschließlich 05. August 2024
im Internet auf den Seiten der Stadt Königsee (www.koenigsee.de/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung) für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Zeit vom 01. Juli bis einschließlich 05. August 2024 in der Bauverwaltung, Markt 1, 07426 Königsee während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit steht die Bauverwaltung zur Erörterung der Unterlagen zur Verfügung:
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
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| 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
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| 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Während der o.g. Frist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können während der Dienstzeiten zur Niederschrift in der Bauverwaltung, Markt 1, 07426 Königsee abgegeben werden. Für die Übermittlung von elektronischen Stellungnahmen steht Ihnen folgende E-Mail zur Verfügung: bauamt@koenigsee.de. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitzuteilen ist, sind die Angabe zum Namen und zur Anschrift des Verfassers erforderlich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem „Merkblatt Datenschutz“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
gez. Waschkowski
Bürgermeister