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Königseer Zeitung
Ausgabe 6/2024
Stadt Königsee
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Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Königsee am 26. Mai 2024 und Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2024 das endgültige Gesamtergebnis im Wahlkreis Königsee ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

1.

Zahl der Wahlberechtigten:

6.123

2.

Zahl der Wählerinnen und Wähler:

3.875

3.

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

118

4.

Zahl der gültigen Stimmabgaben

3.757

5.

Zahl der gültigen abgegebenen Stimmen insgesamt:

11.172

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Wahlvorschlag 1

CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands)

Wahlvorschlag 2

IWW FW (IWW Freie Wähler)

Wahlvorschlag 3

Team Königsee

Wahlvorschlag 4

FWG (Freie Wählergemeinschaft Königsee)

Wahlvorschlag 5

UWGK (Unabhängige Wählergemeinschaft Königsee)

Wahlvorschlag 6

WG FFW (Wählergemeinschaft Freiwillige Feuerwehr)

Wahlvorschlag 7

BBZ (Bürgerbündnis Zukunft)

Die insgesamt 20 Sitze für die Stadtratsmitglieder werden nach § 22 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes wie folgt verteilt:

Lfd. Nr.

Wahlvorschlag - Kennwort

Stimmen

Sitze

1.

Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU

1.752

3

2.

IWW FREIE WÄHLER – IWW FW

2.597

4

3.

Team Königsee

1.022

2

4.

Freie Wählergemeinschaft – FWG

1.564

3

5.

Unabhängige Wählergemeinschaft Königsee – UWGK

2.099

4

6.

Wählergruppe Freiwillige Feuerwehr – WG FFW

1.050

2

7.

Bürgerbündnis Zukunft

1.088

2

Folgende Bewerber und Bewerberinnen in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Kommunalaufsicht, Schwarzburger Chaussee 12, 07407 Rudolstadt wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden.

Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Königsee, den 03.06.2024

gez. Annegret Finger

Wahlleiterin der Stadt Königsee

19 der 20 Gewählten haben die Wahl angenommen. Die Wahl abgelehnt hat Kai-Michael Günther von der Freien Wählergemeinschaft Königsee. Für ihn nachgerückt ist Thomas Jaschke.

gez. Annegret Finger

Wahlleiterin der Stadt Königsee

Der neue Stadtrat mit dem Bürgermeister nach der konstituierenden Sitzung am 12. Juni 2024.