In der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Königsee am 28. Mai 2024 wurde folgendes Wahlergebnis der o.g. Wahl festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten: — 308
Zahl der Wähler: — 228
Ungültige Stimmabgaben: — 10
Gültige Stimmabgaben: — 218
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf den Bewerber bzw. auf wählbare Personen des Ortsteils folgende Stimmen:
| Listen- Nr. | Wahlvorschlag | Stimmen |
| 1 | Möbius, Eckhard | 209 |
| 2 | Jahn, Günther | 4 |
| 3 | Gießler, Michael | 1 |
| 4 | Hartmann, Uwe | 1 |
| 5 | Stubenrauch, Manuel | 1 |
| 6 | Machold, Marcel | 1 |
| 7 | Margraf, Lars | 1 |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber: Eckhard Möbius.
Nach § 24 Abs. 8 Thür. Kommunalwahlgesetz und § 47 Abs. 4 und 5 Thür. Kommunalwahlordnung ist Herr Eckhard Möbius somit zum Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Dörnfeld a. d. Heide gewählt.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Schwarzburger Chaussee 12 in 07407 Rudolstadt, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Königsee, 03.06.2024
gez. Annegret Finger
Wahlleiterin