Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt.
Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen:
| Gemarkung: | Storchsdorf | ||
| Flur: | 2 | Flurstück: | 24, 35, 52, 81, 82, 92, 94, 97 |
Die Fortführungsnachweise können von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte
| vom | 07.08.2023 bis 06.09.2023 | |
| in der Zeit von | Mo bis Fr | 08:00-12:00 Uhr |
| Mo bis Do | 13:00-15:30 Uhr |
| und nach Vereinbarung | |
| in den Räumen des | Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße 3 07318 Saalfeld | |
eingesehen werden.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Fortführungsnachweise kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim
Thüringer Landesamt
für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Im Auftrag
gez.Maren Kruschwitz
Referatsbereichsleiterin
Datenführung