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Königseer Zeitung
Ausgabe 7/2024
Stadt Königsee
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Wahlbekanntmachung Landtagswahl

Stadt Königsee

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Wahlkreis 28

Wahlbekanntmachung

1. Am 01. September 2024 findet die

Wahl zum 8. Thüringer Landtag

statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Stadt Königsee ist in folgende 20 Wahlbezirke eingeteilt:

001

Regelschule Königsee, Mensa, Wasserluft 3 a, 07426 Königsee

002

Schulhort Königsee, Hortraum, Dr.-Dinkler-Allee 4, 07426 Königsee

003

Grundschule Königsee, Klassenraum, Bahnhofstraße 1, 07426 Königsee

004

AWO Kindergarten, Sportraum, Am Kümmelbrunnen 7, 07426 Königsee (repräsentativer Stichprobenwahlbezirk)

005

Vereinshaus Unterschöbling, Unterschöbling 2, 07426 Königsee

006

Vereinshaus Lichta, Lichta 39A, 07426 Königsee

007

ehemalige Gaststätte Garsitz, Garsitz 43, 07426 Königsee

008

Vereinshaus Unterköditz, Unterköditz 48B, 07426 Königsee

009

Feuerwehrgebäude Oberschöbling, Oberschöbling 1A, 07426 Königsee

010

Gaststätte „Tiroler Hof“ Dörnfeld, Dörnfeld a.d.H. 20, 07426 Königsee

011

Vereinsraum Horba, Horba 2, 07426 Königsee

012

Nebengeb. Bahnhof Rottenbach, Am Bahnhof 3A, OT Rottenbach, 07426 Königsee

013

Bürgerhaus Milbitz, Am Bache 1D, OT Milbitz, 07426 Königsee

014

Bürgerhaus Paulinzella, Paulinzella 9, 07426 Königsee

015

Bürgerhaus Solsdorf, Solsdorf 20a, 07426 Königsee

016

Bürgerhaus Thälendorf, Thälendorf 26, 07426 Königsee

017

Feuerwehrgebäude Leutnitz, Leutnitz 22, 07426 Königsee

018

Gemeinderaum ev. Kirche Quittelsdorf, Quittelsdorf 4, 07426 Königsee

019

VH „Altes Spritzenhaus" Dröbischau, Talstraße 30, OT Dröbischau, 07426 Königsee

021

Feuerwehrgebäude Oberhain, Oberhain 87, 07426 Königsee

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis 11.08.2024 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein überörtlicher Briefwahlvorstand gebildet worden. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstandes. Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 16.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Königsee, 1. OG links, Markt 1, 07426 Königsee, zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses zusammen. Er ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a)

für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b)

für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Wahlkreisstimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Landesstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a)

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises

oder

b)

durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Königsee, 16.07.2024

Stadtverwaltung Königsee

gez. Marco Waschkowski

Bürgermeister der Stadt Königsee