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Königseer Zeitung
Ausgabe 7/2024
Stadt Königsee
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Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum 8.Thüringer Landtag am 01. September 2024

1. Die Wählerverzeichnisse zur Thüringer Landtagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Königsee sowie der Gemeinden Allendorf und Bechstedt werden in der Zeit vom 12. August 2024 bis 16. August 2024 während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag und Mittwoch

von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr

Dienstag,

von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag

von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Königsee, Wilhelm-Pieck-Str. 2 - Erdgeschoss rechts, 07426 Königsee, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gem. § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Wahlberechtigte können verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist ihr Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 12. August 2024 bis 16. August 2024 zu den oben genannten Öffnungszeiten Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Königsee, Einwohnermeldeamt, Wilhelm-Pieck-Str. 2, 07426 Königsee eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 11. August 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 28 Saalfeld-Rudolstadt I durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag,

5.1.) ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter oder

5.2.) ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a)

wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 16 Abs. 1 Thüringer Landeswahlordnung (bis zum 11. August 2024) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes (bis zum 16. August 2024) versäumt hat;

b)

wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist; oder

c)

wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.

Wahlscheine können, von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten, bis zum 30. August 2024, 18.00 Uhr, zu den Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Königsee, Einwohnermeldeamt, Wilhelm-Pieck-Str. 2, 07426 Königsee mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 31. August 2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Am 31. August 2024 ist die Stadtverwaltung Königsee, Einwohnermeldeamt von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr für die Erteilung von Wahlscheinen nur über Rufbereitschaft unter der Telefonnummer 036738-49755 erreichbar. Am 01. September 2024 erhalten Sie die Wahlscheine bis 15.00 Uhr im Rathaus, 1. OG rechts, Zimmer 2.04, Markt 1, 07426 Königsee.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter/ hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich

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einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

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einen amtlichen Stimmzettelumschlag,

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einen amtlichen, mit der Anschrift, an die Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und

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ein Merkblatt für die Briefwahl.

Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltag, 15.00 Uhr, anfordern.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch ein Postunternehmen übersandt oder amtlich überbracht werden können.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 01. September 2024 bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standartbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.

Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen.

Königsee, den 16.07.2024

Stadtverwaltung Königsee

gez. Marco Waschkowski

Leiter der Verwaltung