Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Thälendorf gibt hiermit bekannt, dass auf der Jahreshauptversammlung am 7.5.2025 durch die anwesenden Mitglieder
| 1. | die Entlastung des Jagdvorstandes und der Kassenprüfer für das Jagdjahr 2024/25 und |
| 2. | die Auszahlung der Reinerträge der Jagdjahre 2023/24 und 2024/25 einstimmig beschlossen wurde. |
Die zur Jahreshauptversammlung nicht anwesenden, berechtigten Grundstückseigentümer bzw. Vertreter / Organe juristischer Personen können ihren Anspruch auf Auszahlung des Reinertrages innerhalb der nächsten 6 Monate nach dieser Bekanntgabe, gegenüber dem Jagdvorstand geltend machen.
Die Auszahlung erfolgt gemäß der Satzung der Jagdgenossenschaft Thälendorf nach § 14 (3):
…“ Beschließt die Jagdgenossenschaft, den Reinertrag der Jagdnutzung an ihre Mitglieder auszuschütten, so erlischt der Anspruch eines Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung, falls er nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung des Verteilungsplans schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers mit den zur Auszahlung erforderlichen Angaben geltend gemacht wird. Zur Auszahlung des Reinertrags an die Jagdgenossen haben die Jagdgenossen dem Vorstand eine zutreffende Bankverbindung mitzuteilen.“…
Kay Höpping
Jagdvorsteher