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Königseer Zeitung
Ausgabe 7/2026
Gemeinde Allendorf
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Hinweis auf die Zweckvereinbarung Kindergarten Allendorf

Hinweis gemäß § 12 Abs. 1 Satz 4 Thüringer Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) auf die Veröffentlichung und Genehmigung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindergärten“ von der Gemeinde Bechstedt auf die Gemeinde Allendorf

Die Gemeinde Allendorf und die Gemeinde Bechstedt, jeweils vertreten durch den/die Bürgermeister/in, haben vor dem Hintergrund der gefassten Beschlüsse der jeweiligen kommunalen Gremien eine Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindergärten“ von der Gemeinde Bechstedt auf die Gemeinde Allendorf geschlossen, welche von der Rechtsaufsicht des Landkreises mit Bescheid vom 02.06.2026 genehmigt wurde.

Entsprechend der Zweckvereinbarung stellt die Gemeinde Allendorf für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Beginn der Schulpflicht, welche ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bechstedt haben, die erforderlichen Plätze im gemeindeeigenen Kindergarten Allendorf zur Verfügung. Gleichzeitig mit der Aufgabenübertragung werden außerdem alle damit verbunden Satzungsbefugnisse von der Gemeinde Bechstedt auf die Gemeinde Allendorf übertragen.

Die amtliche Bekanntmachung der Zweckvereinbarung erfolgte im Amtsblatt „Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, der Städte Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad Blankenburg“ Nr. 07/2026. Dieses erschien am 18.06.2026 und kann auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden.

gez. Christian Bechmann

Bürgermeister der Gemeinde Allendorf