Mit der Grundsteuerreform hat der Freistaat Thüringen die Berechnung der Grundsteuer für Wohngrundstücke neu geregelt. Ab dem Jahr 2027 wird die sogenannte Grundsteuermesszahl landesweit abgesenkt. Dadurch werden Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken grundsätzlich entlastet.
Ohne eine Anpassung des kommunalen Hebesatzes würde diese Änderung jedoch zu dauerhaften und erheblichen Einnahmeverlusten für die Stadt Königsee führen. Dies ist seitens des Gesetzgebers mit der Reform aber nicht vorgesehen und um die Finanzierung wichtiger kommunaler Aufgaben auch künftig sicherzustellen, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 30. März 2026 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2027 von 402 % auf 470 % anzuheben.
Die gute Nachricht lautet: Trotz der Erhöhung des Hebesatzes wird die Grundsteuer für die meisten Wohngrundstücke niedriger ausfallen als nach der bisherigen Berechnung.
Grund dafür ist, dass die vom Land beschlossene Absenkung der Grundsteuermesszahl die Erhöhung des Hebesatzes mehr als ausgleicht. Im Ergebnis profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken in den meisten Fällen von einer geringeren Grundsteuerbelastung.
Die Stadtverwaltung wird die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2027 auf Grundlage der neuen Messbeträge des Finanzamtes und des beschlossenen Hebesatzes erstellen und rechtzeitig versenden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung selbstverständlich gern zur Verfügung.
Marco Waschkowski
Bürgermeister
Beispiel (vereinfacht): | |
| Bisher: | Messbetrag 100 € × 402 % = 402 € Grundsteuer |
| Ab 2027: | Messbetrag 80 € × 470 % = 376 € Grundsteuer |
| Ergebnis: | Trotz höherem Hebesatz sinkt die zu zahlende Grundsteuer. |