Ruhestörender Lärm ist oft der Auslöser für Streitigkeiten zwischen Nachbarn und anderen Personengruppen. Ob es sich um laute Musik, Partys, Gartenarbeit, Renovierungsarbeiten oder bellende Hunde handelt - anhaltender Lärm kann die Lebensqualität Dritter sehr stark beeinträchtigen.
Die Stadt Königsee hat im § 15 der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 04.12.2020 Regelungen zum ruhestörenden Lärm getroffen.
Wir weisen darauf hin, dass folgende Ruhezeiten einzuhalten sind:
| • | Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr |
| • | Abendruhe von 19:00 bis 22:00 Uhr |
| • | Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr |
| • | Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. An den Sonntagen und an den gesetzlichen Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe zu beeinträchtigen oder die dem Wesen des Sonn- oder Feiertags widersprechen. |
Jeder hat sich auch außerhalb der Ruhezeiten so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen vermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt werden.
Bei Zuwiderhandlungen kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
Bitte tragen auch Sie zu einem friedlichen Miteinander und einer angenehmen Lebensumgebung bei, indem Sie die o. g Ruhezeiten beachten.
Ordnungsamt