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Königseer Zeitung
Ausgabe 8/2025
Stadt Königsee
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Ordnungsamt

Das Ordnungsamt stellt derzeit vermehrt fest, dass Bäume, Sträucher, Hecken oder andere Pflanzen in den öffentlichen Raum hineinwachsen. Dadurch entstehen erhebliche Einschränkungen für Verkehrsteilnehmer bei Straßen, Straßeneinrichtungen (bspw. Verkehrszeichen) und Gehwegen. Auch kann die Ver- und Entsorgung durch bspw. Feuerwehr, Krankenwagen oder Müllentsorgung ggf. nicht gewährleistet werden.

Jeder ist nach § 18 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Königsee vom 04.12.2020 verpflichtet, die an der Straße stehenden Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Pflanzen auf seinem Grundstück so auszuästen und zurückzuschneiden, dass sie weder in den Lichtraum der Straße hineinragen noch sonst die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs behindern. Dabei muss im Fahrbahnbereich eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,50 m gewährleistet sein, über Geh- und Radwegen ist der Luftraum bis mindestens 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freizuhalten. Diese Pflicht der Grundstückseigentümer dient zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

Das Nichtfreihalten des Lichtraumprofils kann zu Unfällen und Schäden führen, für die der jeweilige Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden kann. Auch kann durch die Stadtverwaltung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

Wir bitten um Beachtung.

Ordnungsamt