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Königseer Zeitung
Ausgabe 9/2023
Stadt Königsee
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Parken auf dem Gehweg

Aus gegebenem Anlass appellieren wir an alle Eltern, deren Kinder den Hort besuchen, nicht auf dem Gehweg zu parken. Mit dem Parken auf den Gehwegen gefährden Sie nicht nur Ihre eigenen Kinder sondern auch alle anderen Fußgänger, die in oder aus Richtung Sportstätten und Stadtwald unterwegs sind.

§ 2 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen. Dies gilt sowohl für den fließenden als auch für den ruhenden Verkehr. Ausnahmen, die das Parken auf dem Gehweg erlauben, sind entsprechend beschildert oder durch Markierungen gekennzeichnet. Eine solche Ausnahme besteht am Hort nicht.

Alternative Parkmöglichkeiten befinden sich am Oberen bzw. Unteren Langen Graben, am E-Werk in der Brauhausstraße oder auf dem Markt und am Falloch („Engel“).