In der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft am 11.5.2025 in Dörnfeld wurde für das Jagdjahr 2024/25 ein Reinertrag in Höhe von 2,98 € pro ha ermittelt und bekanntgegeben.
Eine Auszahlung dieses Reinertrages wurde nicht beschlossen.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft werden gebeten, ihren Anspruch unter der Angabe ihrer Bankverbindung und mit den erforderlichen Unterlagen beim Vorsitzenden geltend zu machen.
Der Anspruch erlischt gemäß Satzung der JG Dörnfeld innerhalb von 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung.
Margraf
Jagdvorsteher