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Königseer Zeitung
Ausgabe 9/2025
Stadt Königsee
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Bekanntmachung

Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Schwarza (Saale)

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beabsichtigt, für das Fließgewässer der Schwarza (Saale) von unterhalb des Pumpspeicherwerks Goldisthal bis zur Mündung in die Saale auf Teilen der Gemarkungen Goldisthal, Oberhammer, Oelze, Katzhütte, Wald Unterbreitenbach, Schwarzmühle, Meuselbach, Böhlen, Blumenau, Mellenbach, Wildenspring, Allersdorf, Glasbach, Oberhain, Obstfelderschmiede, Unterweißbach, Mankenbach, Sitzendorf, WBZ Schwarzburg I, Schwarzburg, WBZ Schwarzburg II, Bad Blankenburg, WBZ Hainberg und Schwarza das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), das zuletzt durch Artikel 52 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die zugehörigen Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10 000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2 000, basierend auf ALKIS) liegen vom

15.09.2025 bis einschließlich 14.10.2025

in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:

Stadtverwaltung Bad Blankenburg,

Bauamt, Markt 1 in 07422 Bad Blankenburg,

Dienstag

9:00

-

12:00 Uhr

14:00

-

16:00 Uhr

Donnerstag

9:00

-

12:00 Uhr

14:00

-

17:30 Uhr

Freitag

9:00

-

12:00 Uhr

Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg,

Zimmer 2.16, Marktstraße 2 in 98724 Neuhaus am Rennweg

(als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Goldisthal)

Montag bis Mittwoch

7:15

-

15:30 Uhr

Donnerstag

7:15

-

18:00 Uhr

Freitag

7:15

11:30 Uhr

Stadtverwaltung Rudolstadt, Bürgerservice

im Erdgeschoss des Rathauses, Markt 7 in 07407 Rudolstadt

Mo., Mi. und Fr.

8:00

-

14:00 Uhr

Die. und Do.

8:00

-

18:00 Uhr

Samstag

9:00

-

12:00 Uhr

Verwaltungsgemeinschaft “Schwarzatal“

Standort Oberweißbach, Bauamt, Markt 5 in 98744 Schwarzatal

Dienstag

9:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

18:00 Uhr

Montags, mittwochs, donnerstags und freitags nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 036705/67411

Stadtverwaltung Königsee, Bauamt

im Obergeschoss des Rathauses, Markt 1 in 07426 Königsee

Dienstag

9:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

18:00 Uhr

Donnerstag

9:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

16:00 Uhr

Freitag

9:00

-

12:00 Uhr

Landgemeinde “Stadt Großbreitenbach“, Bauamt: Zimmer 207,

Rathaus, Markt 11 in 98701 Großbreitenbach

Dienstag

8:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

18:00 Uhr

Donnerstag

8:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

15:30 Uhr

Freitag

8:00

-

12:00 Uhr

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist

-

schriftlich beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41 in 07745 Jena oder

-

mündlich zur Niederschrift im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809

nur nach vorheriger Terminabstimmung,

Telefon: 0361 573943619 oder 0361 573943329

zu folgenden Dienststunden:

Montag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Dienstag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Mittwoch

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Donnerstag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Freitag

8:30

-

11:30 Uhr

vorgebracht werden.

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/ueberschwemmungsgebiete veröffentlicht.

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Im Auftrag i. V. Karsten Pehlke

Abteilungsleiter 4