Ab dem 01.01.2023 liegt die Zuständigkeit für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis (vorher Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis). Dies betrifft Empfänger von Bürgergeld.
Für Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis.
Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen bei Vorliegen aller Voraussetzungen:
| - | Ausflüge der Schule/Kindertagesstätte und mehrtägige Klassenfahrten |
| - | Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf |
| - | Schülerbeförderung |
| - | ergänzende, angemessene Lernförderung |
| - | gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen/Kindertageseinrichtungen |
| - | Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. |
Durch den Zuständigkeitswechsel ist ein neuer Antrag/Nachweis für Bildung und Teilhabe erforderlich.
Dieser kann auf der Homepage des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis heruntergeladen und im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis eingereicht werden:
https://www.jobcenter-uhk.de/index.php/bildung-und-teilhabe
Anja Schöwe-Wipprecht
Pressesprecherin
Telefon: 03601 8861290
Telefax: 03601 8861222
E-Mail: Anja.Schoewe-Wipprecht@jobcenter-ge.de
Besucheradresse
Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis
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