Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Bedarf für Bildung und Teilhabe wird ab dem 01.01.2023 auch durch das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis bewilligt und gezahlt!

Ab dem 01.01.2023 liegt die Zuständigkeit für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis (vorher Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis). Dies betrifft Empfänger von Bürgergeld.

Für Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis.

Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen bei Vorliegen aller Voraussetzungen:

-

Ausflüge der Schule/Kindertagesstätte

und mehrtägige Klassenfahrten

-

Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

-

Schülerbeförderung

-

ergänzende, angemessene Lernförderung

-

gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

in Schulen/Kindertageseinrichtungen

-

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Durch den Zuständigkeitswechsel ist ein neuer Antrag/Nachweis für Bildung und Teilhabe erforderlich.

Dieser kann auf der Homepage des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis heruntergeladen und im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis eingereicht werden:

https://www.jobcenter-uhk.de/index.php/bildung-und-teilhabe

Anja Schöwe-Wipprecht

Pressesprecherin

Telefon: 03601 8861290

Telefax: 03601 8861222

E-Mail: Anja.Schoewe-Wipprecht@jobcenter-ge.de

Besucheradresse

Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis

Ernst-Claes-Straße 1

99974 Mühlhausen