Die Haushaltssatzung der Gemeinde Südeichsfeld 2023 wurde durch Beschluss des Gemeinderates in seiner öffentlichen Sitzung am 08.12.2022 beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wurde sodann der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kommunalaufsicht, angezeigt und zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte mit Schreiben vom 03.01.2023 die Eingangsbestätigung.
Am 09.01.2023 erfolgte daraufhin durch den Bürgermeister der Gemeinde Südeichsfeld die rechtswirksame Ausfertigung der Satzung.
Mit der Veröffentlichung im „Südeichsfeldbote“, dem Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld Jahrgang 9, Nr. 1/2023 am 28.01.2023 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung der Satzung. Die Satzung gilt mit dem Erscheinungstag des Amtsblatts der Gemeinde Südeichsfeld als bekanntgegeben.
Die Auslegung des Haushaltsplanes erfolgt in der Zeit vom 30.01. bis 13.02.2023 während der Sprechzeiten im Zimmer 106 der Dienststelle in 99988 Heyerode, Hauptstraße 22.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 besteht gem. § 57 (3) Satz 4 der Thüringer Kommunalordnung die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Räumen der Gemeindeverwaltung.
Sprechzeiten sind:
| Montag | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 - 12:00 Uhr. |
Gemeinde Südeichsfeld
Andreas Henning — - Siegel -
Bürgermeister