Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Gräberberäumung

Die Gemeinde Südeichsfeld beabsichtigt entsprechend der §§ 14, 15 und 24 der Friedhofssatzung der Gemeinde Südeichsfeld ab dem 17.03.2025 die Beräumung und Einebnung der Grabstätten auf den Friedhöfen der Ortschaften:

-

Diedorf

-

Faulungen

-

Hildebrandshausen

-

Katharinenberg

-

Lengenfeld unterm Stein

-

Schierschwende

-

Wendehausen

Die Nutzungsberechtigten der betreffenden Grabstätten, welche mit einem Aufkleber „Ablauf der Ruhefrist“ versehen sind, werden hiermit gebeten, in der Zeit vom 10. - 15.03.2025 jegliche Bepflanzung und Dekoration von den Gräbern abzuräumen.

Für den Preis von 119,00 € inkl. Mehrwertsteuer je Einzelgrabstelle besteht die Möglichkeit, die Räumung durch die von der Gemeinde beauftragte Firma ausführen zu lassen. Die Rechnungslegung erfolgt über die Gemeinde.

Sollte die Beräumung in Eigenleistung durchgeführt werden, ist darauf zu achten, dass Einfassung, Grabmal und Fundamentierung entfernt werden müssen. Ein Container wird nicht bereitgestellt.

Südeichsfeld, den 13.01.2025

Andreas Henning

Bürgermeister