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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Die Gemeinde Südeichsfeld informiert

Die Gemeinde Südeichsfeld beabsichtigt entsprechend der §§ 14, 15 und 24 der Friedhofssatzung der Gemeinde Südeichsfeld ab dem 04.05.2026 die Beräumung und Einebnung der Grabstätten auf den Friedhöfen der Ortschaften:

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Diedorf

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Faulungen

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Hildebrandshausen

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Katharinenberg

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Lengenfeld unterm Stein

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Schierschwende und

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Wendehausen.

Die Nutzungsberechtigten der betreffenden Grabstätten, welche mit einem Aufkleber „Ablauf der Ruhefrist“ versehen sind, werden hiermit gebeten, in der Zeit vom 27.04. - 02.05.2026 jegliche Bepflanzung und Dekoration von den Gräbern abzuräumen.

Es besteht die Möglichkeit, die Räumung durch die von der Gemeinde beauftragte Firma ausführen zu lassen. Die Rechnungslegung erfolgt über die Gemeinde. Die Kosten inkl. 19 % Mehrwertsteuer dafür gestalten sich wie folgt:

Einzelgrabstelle/maschinelle Beräumung

130,90 €

Einzelgrabstelle/Beräumung per Hand

261,80 €

Doppelgrabstelle/maschinelle Beräumung

148,75 €

Sollte die Beräumung in Eigenleistung durchgeführt werden, ist darauf zu achten, dass Einfassung, Grabmal und Fundamentierung entfernt werden müssen. Ein Container wird nicht bereitgestellt. Die Friedhofsverwaltung ist in diesem Fall entsprechend zu informieren, um die Beräumung planen zu können.

Kontaktdaten der Friedhofsverwaltung:

Frau Anne Arend

E-Mail: a.arend@lg-suedeichsfeld.de

Tel. 036024 8022 150

Südeichsfeld, den 12.01.2026

Andreas Henning

Bürgermeister