Die Gemeinde Südeichsfeld beabsichtigt entsprechend der §§ 14, 15 und 24 der Friedhofssatzung der Gemeinde Südeichsfeld ab dem 04.05.2026 die Beräumung und Einebnung der Grabstätten auf den Friedhöfen der Ortschaften:
| - | Diedorf |
| - | Faulungen |
| - | Hildebrandshausen |
| - | Katharinenberg |
| - | Lengenfeld unterm Stein |
| - | Schierschwende und |
| - | Wendehausen. |
Die Nutzungsberechtigten der betreffenden Grabstätten, welche mit einem Aufkleber „Ablauf der Ruhefrist“ versehen sind, werden hiermit gebeten, in der Zeit vom 27.04. - 02.05.2026 jegliche Bepflanzung und Dekoration von den Gräbern abzuräumen.
Es besteht die Möglichkeit, die Räumung durch die von der Gemeinde beauftragte Firma ausführen zu lassen. Die Rechnungslegung erfolgt über die Gemeinde. Die Kosten inkl. 19 % Mehrwertsteuer dafür gestalten sich wie folgt:
| Einzelgrabstelle/maschinelle Beräumung | 130,90 € |
| Einzelgrabstelle/Beräumung per Hand | 261,80 € |
| Doppelgrabstelle/maschinelle Beräumung | 148,75 € |
Sollte die Beräumung in Eigenleistung durchgeführt werden, ist darauf zu achten, dass Einfassung, Grabmal und Fundamentierung entfernt werden müssen. Ein Container wird nicht bereitgestellt. Die Friedhofsverwaltung ist in diesem Fall entsprechend zu informieren, um die Beräumung planen zu können.
Kontaktdaten der Friedhofsverwaltung:
Frau Anne Arend
E-Mail: a.arend@lg-suedeichsfeld.de
Tel. 036024 8022 150
Südeichsfeld, den 12.01.2026
Andreas Henning
Bürgermeister