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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren neuen Wohnsitz anmelden?

Ab sofort können Sie das online, kostenlos und ohne Behördengang erledigen.

Als Voraussetzung hierfür benötigen Sie:

  • ein Nutzerkonto, z.B. BundID, (https://id.bund.de/de/registration/eID)
  • ihren gültigen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion (weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion)
  • ein NFC-fähiges Smartphone (wird empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät für Ihr Smartphone oder Ihren Computer sowie die Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist

Die Wohnsitzanmeldung verläuft in 4 Schritten:

Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung. Wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist, laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch.

  1. Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.
  2. Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes.
  3. Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Wenn Sie einen neuen Wohnsitz haben, sind Sie dazu verpflichtet, ihren neuen Wohnsitz anzumelden. Nach Ihrem Umzug haben Sie dafür 14 Tage Zeit.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung kann angewandt werden für die Anmeldung Ihrer Haupt- bzw. alleinigen Wohnung, nicht aber Ihrer Nebenwohnungen.

Zur Anwendung der eWA oder weiteren Informationen können Sie folgendem Link folgen: https://wohnsitzanmeldung.gov.de/

Verena Kaufhold

Sachbearbeiterin Pass- und Meldewesen