Die Gemeinde Südeichsfeld beabsichtigt entsprechend der §§ 14, 15 und 24 der Friedhofssatzung der Gemeinde Südeichsfeld im Oktober 2024 die Beräumung und Einebnung der Grabstätten auf dem Friedhof der Ortschaft:
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Die Nutzungsberechtigten der betreffenden Grabstätten, welche mit einem Aufkleber „Ablauf der Ruhefrist“ versehen sind, werden hiermit gebeten, in der Zeit vom 16.10. - 19.10.2024 jegliche Bepflanzung und Dekoration von den Gräbern abzuräumen.
Für den Preis von 119,00 € inkl. Mehrwertsteuer besteht die Möglichkeit, die Räumung durch die von der Gemeinde beauftragte Firma ausführen zu lassen. Die Rechnungslegung erfolgt über die Gemeinde.
Sollte die Beräumung in Eigenleistung durchgeführt werden, ist darauf zu achten, dass Einfassung, Grabmal und Fundamentierung entfernt werden müssen. Ein Container wird nicht bereitgestellt.
Südeichsfeld, den 01.08.2024
Andreas Henning
Bürgermeister