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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Informationen aus dem Einwohnermeldeamt

Gratulationen durch die Gemeinde - Veröffentlichung von Geburtstagen im Südeichsfeldboten

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) lässt eine Veröffentlichung von Geburtstagen/Ehrungen nur noch mit der schriftlichen Einwilligung der Einwohner/innen zu (Art. 6 UAbs. 1 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 7 DS-GVO). Um den Wünschen der Bürger auf Veröffentlichung der Geburtstage und Jubiläen im Amtsblatt nachkommen zu können, bitten wir Sie, eine Einwilligungserklärung für eine Veröffentlichung auszufüllen und unterzeichnet zurückzusenden.

Die Einwilligungserklärung finden Sie auf unserer Internetseite und in allen Dienststellen der Verwaltung.

Informationen zum Kinderreisepass

Der Gesetzgeber hat am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.

Somit dürfen ab dem 01.01.2024 keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Kinderreisepässe, die über den 01.01.2024 hinaus gültig sind, können bis zum Ende der Gültigkeitsdauer weiterverwendet werden.

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Als Ausweisdokument ab dem Säuglingsalter bei Reisen innerhalb der EU, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt 6 Jahre.

Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses für Ihr Kind benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Foto sowie die Angabe der Größe und der Augenfarbe Ihres Kindes.

Wenn Ihr Kind bereits sechs Jahre oder älter ist, werden die Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden nach der Aushändigung des Dokuments in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.

Bedenken Sie bitte auch, dass Sie für die Beantragung eines Reisepasses einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen einplanen sollten. Die Ausstellung eines Personalausweises dauert ca. 2 Wochen.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gern.

So erreichen Sie uns:

Dienststelle

Lengenfeld unterm Stein:

Frau Kaufhold,

Tel. 036027/7602

v.kaufhold@lg-suedeichsfeld.de

Dienststelle Heyerode:

Frau Riesener,

Tel. 036024/802215

m.riesener@lg-suedeichsfeld.de

Unsere Sprechzeiten:

Montag und Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr und

14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr und

14:00 - 16:00 Uhr

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