Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
Az.: 1-5-0746
| 1. | Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens „Kleintöpfer 2“ |
Nach § 103a Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird der freiwillige Landtausch für die unter 2. aufgeführten Grundstücke in der Gemarkung Wendehausen, Gemeinde Südeichsfeld, Landkreis Unstrut-Hainich, angeordnet.
Das Verfahrensgebiet hat eine Größe von 1,3 ha.
Das Verfahren wird unter der Leitung des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen, Zweigstelle Worbis, Franz-Weinrich-Straße 24 in 37339 Leinefelde-Worbis durchgeführt.
| 2. | Grundstücke |
Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die Grundstücke:
Gemarkung Wendehausen Flur 18 Flurstücke Nr. 80/8, 83, 81/5
Gemarkung Wendehausen Flur 19 Flurstücke Nr. 59/2, 63/2, 90/2
Gemarkung Wendehausen Flur 20 Flurstücke Nr. 312, 314, 315
Gemarkung Wendehausen Flur 21 Flurstücke Nr. 80, 84
Gemarkung Wendehausen Flur 22 Flurstücke Nr. 32/14, 39/17
| 3. | Anmeldung von Rechten |
Die Beteiligten werden nach § 14 FlurbG aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtauschverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen, Zweigstelle Worbis, Franz-Weinrich-Straße 24 in 37339 Leinefelde-Worbis anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anzumeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
Der Inhaber eines oben angegebenen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
| 4. | Auslegung des Beschlusses mit Gründen |
Eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde Südeichsfeld während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
| Begründung: |
Die Tauschpartner haben die Durchführung des freiwilligen Landtausches beim Thüringer Lan-desamt für Bodenmanagement und Geoinformation Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen beantragt, um die Eigentumsverhältnisse neu zu ordnen und um die Grundstücksstruktur mit der Örtlichkeit in Übereinstimmung zu bringen. Das Gut Kleintöpfer wurde 1945 durch Bodenreform aufgeteilt, sodass die entstandenen Grenzen nicht mit der örtlichen Nutzung übereinstimmen. 1974 wurde der Haselbach durch Melioration begradigt und später vermessen; die Eigentumsverhältnisse wurden jedoch nicht abschließend geklärt. Mit dem Freiwilligen Landtausch wird die Agrarstruktur des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von Stephan Goldmann verbessert und die in der Vergangenheit privatisierten Wegeflächen in das Eigentum der Gemeinde überführt. Die Eigentumsverhältnisse werden entsprechend der Örtlichkeit neu geordnet. Der Freiwillige Landtausch schafft die Voraussetzung der Verschmelzung und Vereinigung, um große landwirtschaftliche Grundstücke auszuweisen und den Haselbach (Gewässer II. Ordnung) mit wenigen großen Grundstücken für die Gemeinde auszuweisen.
| Rechtsbehelfsbelehrung: |
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
| Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), |
| Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen, Zweigstelle Worbis, |
| Franz-Weinrich-Straße 24 in 37339 Leinefelde-Worbis |
einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Im Auftrag
gez. Sonja Leber, Referatsleiterin
| Datenschutzrechtlicher Hinweis |
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.