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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Mahnung von Abfallgebühren

Alle Gebührenpflichtigen, die mit der Bezahlung der Abfallgebühren bis einschließlich 2025 im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände innerhalb von einer Woche an den

Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis

Bonatstraße 50, 99974 Mühlhausen

Bankverbindung:

IBAN: DE 07820800000442503000

BIC: DRESDEFF827, Commerzbank AG Mühlhausen

zu zahlen.

Sofern die Bezahlung der rückständigen Gebühren nicht erfolgt, werden diese im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen.

Weihnachtsbaumentsorgung im Unstrut-Hainich-Kreis

Vor dem Weihnachtsfest, ist nach dem Weihnachtsfest - und dann stellt sich wieder die Frage: „Wohin mit meinem ausgedienten Weihnachtsbaum?“.

Wie bereits in den Vorjahren werden im Unstrut-Hainich-Kreis im Januar 2026 wieder Sammelplätze in den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt. Dort können die Tannenbäume aus privaten Haushalten gebührenfrei abgegeben werden. Es werden nur vollständig abgeschmückte, auf 1,50 m gekürzte Weihnachtsbäume ohne Verpackung angenommen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb UHK übernimmt anschließend die Entsorgung.

Sammelplätze Weihnachtsbäume 2026

Nutzer eines Bioabfallbehälters können den Weihnachtsbaum im Januar 2026 am jeweiligen Leerungstermin auch neben ihrem Bioabfallbehälter bereitlegen. Auch hier werden nur vollständig abgeschmückte, auf 1,50 m gekürzte Weihnachtsbäume ohne Verpackung mitgenommen.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes Weihnachtsfest!

Mülverstedt

Werkleiterin