| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB |
Zur Sicherung der Grundversorgung der Landgemeinde Südeichsfeld ist der Neubau eines Edeka-Marktes (Lebensmittelvollsortimenter) in der Ortschaft Lengenfeld unterm Stein geplant. Zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Edeka-Marktes ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich.
Der Gemeinderat der Landgemeinde Südeichsfeld hat dazu in seiner Sitzung am 30.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Edeka-Markt/Am Heinzrain“ Ortschaft Lengenfeld unterm Stein beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) / § 4 (1) BauGB wurde durchgeführt. Im Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurden die Planunterlagen entsprechend überarbeitet und das Planungsinstrument geändert. Das Planverfahren wird nunmehr als Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neubau Edeka-Markt/Am Heinzrain“ Ortschaft Lengenfeld unterm Stein fortgeführt. Der geänderte räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Das Planverfahren hat einen Stand erreicht, der die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB ermöglicht und erfordert.
Die Planunterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau Edeka-Markt/Am Heinzrain“ Ortschaft Lengenfeld unterm Stein, bestehend aus den Planzeichnungen und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Anlagenteil, dem Umweltbericht sowie den bereits bekannten umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen werden vom 29.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 auf der Internetseite der Landgemeinde Südeichsfeld unter der Adresse:
https://www.lg-suedeichsfeld.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum in der Dienstelle Heyerode, Hauptstraße 22, 99988 Heyerode während der folgenden Öffnungszeiten, öffentlich ausgelegt:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: info@lg-suedeichsfeld.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch der Gemeinde schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Landgemeinde Südeichsfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen der Planverfahren sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich mit aus:
| - | Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan (Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung) sowie Artenschutzfachbeitrag mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern, |
| - | Schallimmissionsprognose für den Betrieb eines Edeka-Lebensmittelmarktes in 99976 Lengenfeld unterm Stein, |
| - | die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, archäologische Bodendenkmale, verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung. |
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Henning
Bürgermeister