Kündigung der Zweckvereinbarung durch die Gemeinde Südeichsfeld als Rechtsnachfolgering der aufgelösten Gemeinde Hallungen -
Bekanntmachung der Genehmigung der Aufhebung der Zweckvereinbarung
Das Landratsamt Wartburgkreis - als zuständige Aufsichtsbehörrde nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Var. 3 Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) - hat aufgrund der ordentlichen Kündigungserklärung der Gemeinde Südeichsfeld mit Bescheid vom 26.08.2024 die Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Nazza vom 07.01.2010 in der Fassung der 1. Änderung vom 16.04.2015 zwischen der ehemaligen Gemeinde Hallungen, jetzt Gemeinde Südeichsfeld, und der Gemeinde Nazza zum 31.12.2024 gemäß §§ 13 Abs. 2 Sätze 1 und 2, 11 Abs. 2 Satz 1 ThürKGG genehmigt.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht.
Heyerode, den 28.10.2024
Gemeinde Südeichsfeld
Andreas Henning
Bürgermeister