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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 14/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Zweckvereinbarung

über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Nazza

vom 07.02.2020 in der Fassung der 1. Änderung vom 16.04.2015

zwischen der Gemeinde Nazza und der Gemeinde Hallungen

Kündigung der Zweckvereinbarung durch die Gemeinde Südeichsfeld als Rechtsnachfolgering der aufgelösten Gemeinde Hallungen -

Bekanntmachung der Genehmigung der Aufhebung der Zweckvereinbarung

Das Landratsamt Wartburgkreis - als zuständige Aufsichtsbehörrde nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Var. 3 Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) - hat aufgrund der ordentlichen Kündigungserklärung der Gemeinde Südeichsfeld mit Bescheid vom 26.08.2024 die Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Nazza vom 07.01.2010 in der Fassung der 1. Änderung vom 16.04.2015 zwischen der ehemaligen Gemeinde Hallungen, jetzt Gemeinde Südeichsfeld, und der Gemeinde Nazza zum 31.12.2024 gemäß §§ 13 Abs. 2 Sätze 1 und 2, 11 Abs. 2 Satz 1 ThürKGG genehmigt.

Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht.

Heyerode, den 28.10.2024

Gemeinde Südeichsfeld

Andreas Henning

Bürgermeister