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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 15/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinderat

- 3. Sitzung vom 28.11.2024 -

Beschluss Nr. 19-03/2024

Genehmigung der Niederschrift der 1. Sitzung

des Gemeinderates vom 19.06.2024

Einreicher: Bürgermeister

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der 1. Sitzung des Gemeinderates vom 19.06.2024 zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 20-03/2024

Genehmigung der Niederschrift der 2. Sitzung

des Gemeinderates vom 29.08.2024

Einreicher: Bürgermeister

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der 2. Sitzung des Gemeinderates vom 29.08.2024 zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 21-03/2024

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Südeichsfeld

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Südeichsfeld in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 1

Beschluss Nr. 22-03/2024

Kaufvertrag Gemeinde Südeichsfeld -

EDEKA-Handelsgesellschaft Hessenring mbH

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, den Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Südeichsfeld und der EDEKA-Handelsgesellschaft Hessenring mbH, 34212 Melsungen, in der vorliegenden Form anzunehmen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Notarvertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja- Stimmen: 18

Nein- Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 23-03/2024

Vergabe Beratungshonorar -

Anschaffung Feuerwehrfahrzeug für die FFW Wendehausen

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die Vergabe des Beratungs-honorars für die Beschaffung von einem Feuerwehrfahrzeug Hilfeleistungs-Löschfahrzeug HLF 10 als außerplanmäßige Ausgabe an die Rechtsanwaltskanzlei FRP Fuß, Rosenberger & Partner, vertreten durch RA Jörg Schöttke, Am Planetarium 8, 07743 Jena, auf der Grundlage der Auswertung der vorliegenden Angebote in Höhe von 4.760,00 € (brutto).

Die Deckung der Mittel erfolgt aus der Haushaltsstelle 90000.0611 - Zuweisungen ohne Zweckbindung, allgemeine Stabilisierungszuweisung.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 24-03/2024

Vergabe Beratungshonorar -

Umverlegung/Neubau des Unstrut-Werratal-Radweges

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die Vergabe des Beratungs-honorars für das Projekt Umverlegung/Neubau des Unstrut-Werratal-Radweges als außerplanmäßige Ausgabe (Haushaltsstelle 63000.9413) an die Ingenieurgesellschaft mbH Rother & Partner, Papiermühlenweg 8, 99974 Mühlhausen, auf der Grundlage des Angebotes vom 18.09.2024 in Höhe von 29.988,00 € (brutto).

Die Deckung der Mittel erfolgt aus der Haushaltsstelle 90000.0611

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 25-03/2024

Kooperationsvereinbarung - Umverlegung/Neubau des

Unstrut-Werratal Radweges zwischen den Vertragsparteien

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, die Kooperationsvereinbarung zum Projekt Umverlegung/Neubau des Unstrut-Werratal Radweges mit der Stadt Treffurt in der vorliegenden Form anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 26-03/2024

Außerplanmäßige Ausgabe -

Baumaßnahme Friedensstraße, Heinrich-Heine-Straße

und Schillerstraße in Heyerode

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 48.588,90 € in der Haushaltsstelle 63000.9407 (Baumaßnahme Friedensstraße, Heinrich-Heine-Straße und Schillerstraße in Heyerode).

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der überplanmäßigen Einnahme in Höhe von 48.588,90 € in der Haushaltsstelle 90000.0611 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land.

Begründung:

Der grundhafte Ausbau der Friedensstraße, Schillerstraße und Heinrich-Heine-Straße in Heyerode wurde in den Jahren 2021-2023 als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Trink- und Abwasserzweckverband sowie der Gemeinde Südeichsfeld ausgeführt.

Die Schlussrechnung zu den Planungsleistungen erhielt die Gemeinde erst im April 2024.

Haushaltsreste aus dem Vorjahr waren nicht vorhanden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Notarvertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 27-03/2024

Außerplanmäßige Einnahme -

Klimaschutzleistungen Sonderlastenausgleich

Außerplanmäßige Ausgaben -

Klimaschutzleistungen Sonderlastenausgleich

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt eine außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 47.692,80 € in der Haushaltsstelle 67000.3610 laut Zuwendungsbescheid „Klimapakt für Kommunen“. Diese Zuweisung muss zweckgebunden für Ausgaben für Investitionen im kommunalen Klimaschutz verwendet werden.

Diese außerplanmäßige Einnahme soll für nachfolgende außerplanmäßigen Ausgaben verwendet werden:

Haushaltsstelle 67000.9403

Baumaßnahmen Straßenbeleuchtung

(Klimaschutz) — 25.316,79 €

-

3 LED Leuchten Kapellenweg Wendehausen  — 894,29 €

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Heyerode Eichsfelder Straße  — 13.500,00 €

laut Angebot TEN

-

Austausch 21 LED-Leuchten  — 10.203,91 €

laut Angebot Firma Müller Heyerode

Haushaltsstelle 02000.9350

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

(Technik zur Einführung von Videokonferenzen und

Telearbeit - Anschaffung von Laptops)  — 22.376,01 €

Begründung:

Die Gemeinde Südeichsfeld hat mit Bescheid vom 10.04.2024 eine zweckgebundene Zuwei-sung für Ausgaben im Rahmen des Klimaschutzes erhalten. Diese Ausgaben sind für investive Zwecke im Rahmen einer Positivliste zu verwenden.

Im Bereich Straßenbeleuchtung soll eine weitere Umstellung auf LED-Leuchten erfolgen.

Für die Verwaltung soll Technik zur Einführung von Telearbeit und Videokonferenzen ange-schafft werden.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 28-03/2024

Überplanmäßige Ausgabe -

Anteil Fusionsprämie Ortschaft Heyerode

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.000,00 € in der Haushaltsstelle 76032.9401 Baumaßnahme „Heyeröder Hafen“.

Diese überplanmäßige Ausgabe wird durch die Verminderung des Haushaltsansatzes in der Haushaltsstelle 36600.9403 Sanierung Springbrunnen Heyerode-Hauptstraße ausgeglichen.

Begründung:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 01.02.2024 (Beschluss-Nr. 230-31/2024) hat der Gemeinderat über die Aufteilung der Fusionsprämie entschieden. Im Haushaltsplan 2024 wurden die Planansätze eingestellt.

 — 

Nach Abschluss der Baumaßnahmen im Heyeröder Hafen

Fußboden

29.668,02 € (Plan 25.000,00 €) und

Fassade

14.251,04 € (Plan 13.000,00 €)

ergaben sich Mehrkosten zu den Planansätzen in Höhe von 5.919,06 €.

Zum Ausgleich des Anteils an der Fusionsprämie erfolgt die Verminderung des Planansatzes für den Springbrunnen in der Hauptstraße (36600.9403).

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 29-03/2024

Baumaßnahme Wendehausen, Schanzenweg - Rosengasse

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150.000,00 € in der Haushaltsstelle 63000.9400 (003) Baumaßnahme Wendehausen, Schanzenweg - Rosengasse.

Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der überplanmäßigen Einnahme in Höhe von 150.000,00 € in der Haushaltsstelle 90000.0611 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land.

Begründung:

Sanierung durch grundhaften Ausbau des Schanzenweges und der Rosengasse in der Ortschaft Wendehausen - Los 1 Straßenbau

Mehrkosten im Zuge der Ausführung

Im Bauverlauf sind auf Grund von notwendigen Änderungen und Erweiterungen in der Bauausführung Mehrkosten entstanden. Die Leistungen wurden vom zuständigen Planungsbüro Rother & Partner erfasst und durch entsprechende Nachtragsangebote der ausführenden Firma dargelegt.

Nachtrag Nr. 1 Vertikalbohrung zur Hangsicherung

  • Veranlassung/Stellungnahme Planungsbüro: „Bei der im LV enthaltenen Ausführungsvariante muss die Rückverankerung der Hangsicherung bis unter das Gebäude Schanzenweg Nr. 2 geführt werden. Außerdem kann es zu Behinderungen bei der Kanalverlegung kommen, da die Hangsicherung in diesem Bereich dann bereits abgeschlossen sein muss. Durch die angebotene Ausführung mit Stahlträgern und eingeschobenen Betonfertigteilen entfallen die v. g. Behinderungen. Außerdem ist im Nachtragsangebot der Einbau einer hydraulisch gebundenen Tragschicht unter der Pflasterdecke enthalten. Um Schäden an den Gebäuden zu verhindern, kann durch den Einbau der hydraulisch gebundenen Tragschicht der Bodenaustausch und die Drainbetontragschicht entfallen …..“

Nachtrag Nr. 2 Geländer

  • Veranlassung/Stellungnahme Planungsbüro: „Im Zuge der Fortschreibung der Ausführungsplanung wurde die Geländerkonstruktion nach der durchgeführten Hangsicherung mit Stahlträgern und eingeschobenen Stahlbetonfertigteilen geändert.“

Nachtrag Nr. 3 Hangsicherung Schanzenweg 2 + 3, Winkelstützanlage

  • Veranlassung/Stellungnahme Planungsbüro: „Für die Ausführung der Kanalbauarbeiten und den Straßenbau im Schanzenweg war die Sicherung der vorhandenen Natursteinmauer zum Grundstück Rosengasse 3 durch die Herstellung einer bewehrten Stahlbetonwand geplant. Zum Beginn der dafür durchgeführten Schachtarbeiten hat sich gezeigt, dass die Natursteinmauer nur als Trockenmauer ohne rückwärtige Sicherung errichtet wurde und bei weiterer Freilegung die Gefahr des Einsturzes der Natursteinmauer besteht. …. Da die Freilegung der Natursteinmauer im weiteren Verlauf bis auf eine Tiefe von ca. 2,45 m erfolgen müsste, wurden die Arbeiten aufgrund der o. g. Problematik eingestellt und ein Nachtragsangebot für die Hangsicherung mit Winkelstützen erarbeitet und vorgelegt.“

Nachtrag Nr. 4 Kanalbau Schanzenweg

  • Veranlassung/Stellungnahme Planungsbüro: „Im Zuge der Baumaßnahme hat sich gezeigt, dass im Bereich Am Schlösschen/Schanzenweg zusätzliche Entwässerungsleitungen zur Ableitung des anfallenden Regenwassers erforderlich sind. Da in diesem Bereich im Rahmen der Baumaßnahme kein neuer Mischwasserkanal geplant und gebaut wird, erfolgt die Ableitung des Regenwassers über neu zu verlegende Entwässerungsleitungen und einen neuen Schacht bis zum vorhandenen Mischwasserschacht vor dem Gebäude Schanzenweg 5.“

Mehrleistungen, zusätzliche Leistungen

  • Verlegung eines Regenwasserkanals und Anordnung zusätzlicher Straßeneinläufe in die Straße Am Schlösschen zur Abfangung des Oberflächenwassers
  • Regulierung der vorhandenen schadhaften Gossen und Randbereiche in dem vorgenannten Abschnitt
  • Instandsetzung der Straße Am Schlösschen

Setzen von Winkelstützen zur Hangabfangung im Einmündungsbereich Am Schlösschen/Schanzenweg

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 6

Beschluss Nr. 30-03/2024

Überplanmäßige Ausgabe - Ausgaben für EWO Bundesdruckerei

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.000,00 € in der Haushaltsstelle 11000.6580 (Kosten für Reisepässe und Perso-nalausweise-Bundesdruckerei).

Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Haushaltsstelle 11000.1000 Verwaltungsgebühren (Einnahmen Reisepässe/Personalausweise).

Begründung:

Im Haushaltsplan 2024 wurden Einnahmen aus Verwaltungsgebühren in Höhe von 45.000 € und Ausgaben für die Bundesdruckerei in Höhe von 26.000 € veranschlagt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 31-03/2024

Überplanmäßige Ausgabe - Feuerwehrpauschale

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt folgende überplanmäßige Ausgabe:

Haushaltsstelle (ÜPL):

Deckung durch Haushaltsstelle:

13000.5200

13000.1710

Feuerschutz/Gemeindewehr

Feuerschutz/Gemeindewehr

Geräte, Ausstattungs- und

Zuweisungen vom Land

Gebrauchsgegenstände

Feuerwehrpauschale 2024

+20.000 EUR

+65.100 EUR

13000.5600

Feuerschutz/Gemeindewehr

Dienst- und Schutzkleidung

+45.100 EUR

Begründung:

Im Nachgang zum Haushalt hat die Kommune eine einmalige Zuwendung nach §§ 7 Abs. 1 Nummer 4, 44 Abs. 3 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) und §§ 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO), auf Grundlage der Förderrichtlinie für eine landesweite Feuerwehrpauschale (FörderRL Feuerwehrpauschale 2024 für das Haushaltsjahr 2024) bekommen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 32-03/2024

Überplanmäßige Ausgabe - Feuerschutz/Gemeindewehr

Erwerb bewegliche Sachen des Anlagevermögens

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt folgende überplanmäßige Ausgabe:

Haushaltsstelle (ÜPL):

Deckung durch Haushaltsstelle:

13000.9350

13000.3610

Feuerschutz/Gemeindewehr

Feuerschutz/Gemeindewehr

Erwerb bewegliche Sachen

Zuweisungen und Zuschüsse

des Anlagevermögens

vom Land

+ 4.311,70 EUR

+ 4.311,70 EUR

Begründung:

Im Nachgang zum Haushalt bekam die Gemeinde das endgültige Angebot zur Beschaffung des Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Heyerode. Die Mehrausgaben werden durch eine Zuwendung des Freistaates Thüringen zur Förderung der Einführung des Digital-funks bei kommunalen BOS für die Feuerwehr Hallungen gezahlt. Die Umrüstung ist bereits erledigt. Daher kann die Einnahme zur Deckung der Haushaltsstelle 13000.9350 genutzt werden.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 33-03/2024

Überplanmäßige Ausgabe - Fahrschulausbildung FFw Heyerode

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt folgende überplanmäßige Ausgabe:

Haushaltsstelle (ÜPL):

Deckung durch Haushaltsstelle:

13000.5620

13000.1620

Fahrschulausbildung

Förderung Landkreis Fahrschulausbildung

3 Kameraden der Freiw.

Feuerwehr Heyerode

3 Kameraden

+ 4.800,00 EUR

+ 4.800,00 EUR

Begründung:

Im Nachgang zum Haushalt wurde durch Prüfung des Thüringer Landesverwaltungsamtes für die Freiwillige Feuerwehr Heyerode für 3 Kameraden eine Führerscheinerweiterung auf einen LKW-Führerschein/Drehleiter genehmigt. Nach Angebotseinholung und Abschluss der Prüfung kann die genehmigte Förderung bis zum 01. Dezember 2024 abgerufen werden.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 34-03/2024

Unbefristete Niederschlagung von Forderungen

(Arno Herrmann und Wolfgang Nienhaus als

Gesellschafter der Herrmann & Nienhaus GbR)

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, die Forderungen in Höhe von insgesamt 53.747,87 € gegen die Herren Arno Herrmann und Wolfgang Nienhaus als Gesellschafter der Herrmann & Nienhaus GbR unbefristet niederzuschlagen und aus den Kassenresten in Abgang zu stellen (§ 42 Abs. 2 ThürGemHV und § 8 Abs. 4 der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen der Gemeinde Südeichsfeld vom 31.05.2013 i.V.m. § 20 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Gemeinde Südeichsfeld vom 21.07.2014).

Begründung:

Die Schuldner sind zahlungsunfähig und vermögenslos. Zukünftige Einnahmen für die Gemeinde stehen nicht zu erwarten.

Unter den Aktenzeichen DR II 0684/24 und DR II 0147/22 beim Amtsgericht Heiligenstadt wurden den Schuldnern zuletzt unter dem 02.10.2024 bzw. 12.04.2022 durch den Gerichtsvollzieher Ingo Sylvester die Vermögensauskünfte gem. § 41 Abs. 1 ThürVwZVG abgenommen. Die Gläubigerbefriedigung wurde hiernach ausgeschlossen. Die Schuldner beziehen beide Renten unterhalb der Pfändungsfreigrenze und unterhalten jeweils ein Pfändungsschutzkonto. Es bestehen diverse Titel, aus denen die Zwangsvollstreckung betrieben werden könnte. Diese sind jedoch bereits durch einen weiteren Gläubiger in Höhe von 300.000 EUR gepfändet. Grundvermögen besteht, dieses ist jedoch i.H.v. über 4 Mio. EUR durch Grundschulden und Sicherungshypotheken belastet. Pfändungsversuche sind erfolglos verlaufen.

Da mit Einnahmen zu Gunsten der Gemeinde Südeichsfeld nicht mehr zu rechnen ist, sind die Forderungen unbefristet niederzuschlagen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 1

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 35-03/2024

Beantragung von Fördermitteln für das Projekt

„An- und Neubau Sportlerheim Lengenfeld unterm Stein“

Einreicher: CDU-Fraktion, Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Landgemeinde Südeichsfeld beauftragt die Verwaltung, für das Projekt „An- und Neubau Sportlerheim Lengenfeld unterm Stein“ mit einem Gesamtkostenvolumen von 557.691,84 € (brutto), Fördermittel bis spätestens 14.01.2025 zu beantragen.

Als Eigenmittel sollen 50.000 € des Anteils der Fusionsprämie der Ortschaft Lengenfeld unterm Stein sowie 25.000 € des Sportvereins Lengenfeld unterm Stein beim Eigenanteil der Gemeinde mit verwendet werden.

Begründung:

Gemäß aktueller Kostenermittlung durch das Büro Dr. Schröter vom 06.09.2024 für das o.a. Projekt belaufen sich die Gesamtkosten auf 557.691,83 €, die durch die Landgemeinde Südeichsfeld allein nicht bewältigt werden können. Die Frist für die Beantragung von Fördermitteln endet am 15.01.2025.

Der Ortschaftsrat Lengenfeld unterm Stein hat mehrheitlich festgelegt, 50.000 € aus dem Eigenanteil der Fusionsprämie für das Projekt zur Verfügung zu stellen. Weiterhin hat der Sportverein Lengenfeld unterm Stein schriftlich erklärt, 25.000 € durch Kreditaufnahme beizusteuern.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 36-03/2024

Vergabe Planungsleistungen Konzept- und Objektplanung

zur Gestaltung des Friedhofs in Diedorf

Einreicher: CDU-Fraktion, Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die Vergabe der Planungs-leistungen Konzept- und Objektplanung zur Gestaltung des Friedhofs in Diedorf an das

Büro für Grün- und Landschaftsplanung, Ines Andraczek, Ziegeleistraße 1, 99831 Amt Creuzburg OT Mihla, auf der Grundlage des Angebotes vom 05.10.2024 in Höhe von 40.606,25 € (brutto).

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob eine Verwendung der vorhandenen Planungsunterlagen möglich ist und dadurch gegebenenfalls eine Anrechnung der diesbezüglich bereits veranschlagten Honorarkosten erfolgen kann.

Begründung:

Gemäß Gemeinderatsbeschluss zur Haushaltssatzung 2024 sind für das Projekt zur Umgestaltung des Friedhofes in Diedorf in der Haushaltstelle 75000.9402 des Vermögenshaushaltes 100.000 € eingestellt worden. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, Fördermöglichkeiten für die Maßnahme zu ermitteln und zu beantragen.

Die Vergabe der Planungsleistungen soll nunmehr auch ohne entsprechende Fördermittel realisiert werden.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 37-03/2024

Neubau Treppenanlage zum Festplatz Wendehausen

aus Fusionsprämie (Geländeranlage)

Einreicher: Ortschaftsrat Wendehausen, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die Vergabe der Geländeranlage der Treppe zum Festplatz Wendehausen an die Bauschlosserei Karl Heinz Schröter, Dreiling 6, 99988 Wendehausen, auf der Grundlage des Angebotes vom 01.10.2024 in Höhe von 11.984,30 € brutto (inkl. Montage).

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 18

Ja- Stimmen: 18

Nein- Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Beschluss Nr. 38-03/2024

Bestellung Wahlleiterin/Stellvertreterin

für die Bundestagswahl 2025

Einreicher: Bürgermeister

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt,

Frau Thérése Kuhlmann zur Wahlleiterin und

Frau Janina Höppner-Noll zur Stellvertreterin

für die im Jahr 2025 stattfindende Bundestagswahl in der Gemeinde Südeichsfeld zu bestellen.

Bemerkung:

Auf Grund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung erklärt sich das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Höppner als befangen und ist von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderats: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 17

Ja- Stimmen: 17

Nein- Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Hauptausschuss

- 1. Sitzung vom 15.08.2024 -

Beschluss Nr. 01-01/2024

Genehmigung der Niederschrift der 30. Sitzung

des Hauptausschusses vom 11.04.2024

Einreicher: Bürgermeister

Der Hauptausschuss der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der Sitzung vom 11.04.2024 zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Hauptausschusses: 7

Anwesende Stimmberechtigte: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

- 2. Sitzung vom 26.09.2024 -

Beschluss Nr. 02-02/2024

Genehmigung der Niederschrift der 1. Sitzung

des Hauptausschusses vom 15.08.2024

Einreicher: Bürgermeister

Der Hauptausschuss der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der Sitzung vom 15.08.2024 zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Hauptausschusses: 7

Anwesende Stimmberechtigte: 6

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 2

Beschluss Nr. 03-02/2024

Neugestaltung/Umverlegung Radweg Hainich-Werratal

von Diedorf-Landesgrenze Hessen

Einreicher: Bürgermeister

Der Hauptausschuss der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, die Vergabe des Beratungshonorars als außerplanmäßige Ausgabe (Haushaltsstelle 63000.9413) an das Ingenieurbüro Rother & Partner, Papiermühlenweg 8, 99974 Mühlhausen, auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 18.09.2024 in Höhe von 29.988,00 € zu vergeben.

Die Deckung der Mittel erfolgt aus der Haushaltsstelle 90000.0611.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Hauptausschusses: 7

Anwesende Stimmberechtigte: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung:

Die Beschlussfassung erfolgte nachträglich durch den Gemeinderat, da es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe handelt.

- Sitzung vom 14.11.2024 -

Beschluss Nr. 04-03/2024

Genehmigung der Niederschrift der 2. Sitzung

des Hauptausschusses vom 26.09.2024

Einreicher: Bürgermeister

Der Hauptausschuss der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der Sitzung vom 26.09.2024 mit der Ergänzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Hauptausschusses: 7

Anwesende Stimmberechtigte: 6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0