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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 15/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Die vorstehende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Südeichsfeld wurde durch Beschluss des Gemeinderats in seiner öffentlichen Sitzung am 28.11.2024 beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde sodann der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kommunalaufsicht, angezeigt und zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte mit Schreiben vom 09.12.2024 den Genehmigungsbescheid.

Am 10.12.2024 wurde durch den Bürgermeister der Gemeinde Südeichsfeld die Satzung ausgefertigt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld Nr. 15/2024 am 21.12.2024 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Satzung. Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Sonstige Hinweise gem. § 21 Abs. 4 ThürKO:

Die Verletzung von gesetzlichen Verfahrens- oder Formvorschriften zum Zustandekommen der Satzung ist mit Ausnahme der Regelungen zur Ausfertigung und Bekanntmachung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Südeichsfeld bei der Gemeinde Südeichsfeld:

  • Dienststelle 99988 Heyerode, Hauptstraße 22,
  • Dienststelle 99988 Diedorf, Brückenstraße 3,

oder schriftlich geltend gemacht wurde. Die Geltendmachung soll den Sachverhalt der Verletzung bezeichnen. Wurde die Verletzung innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht, so kann sie auch nach Ablauf dieser Frist noch von jedermann geltend gemacht werden.

Gemeinde Südeichsfeld, den 10.12.2024

gez. Andreas Henning  — - Siegel -

Bürgermeister