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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungshinweise:

Die vorstehende 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Südeichsfeld wurde durch Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Südeichsfeld in seiner öffentlichen Sitzung am 01.02.2024 beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde sodann der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kommunalaufsicht, angezeigt und zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte mit Schreiben vom 05.02.2024 die Eingangsbestätigung.

Am 09.02.2024 wurde durch den Bürgermeister der Gemeinde Südeichsfeld die Satzung ausgefertigt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld

Nr. 2/2024 am 24.02.2024 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung der Satzung. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Sonstige Hinweise gem. § 21 Abs. 4 ThürKO:

Die Verletzung von gesetzlichen Verfahrens- oder Formvorschriften zum Zustandekommen der Satzung ist mit Ausnahme der Regelungen zur Ausfertigung und Bekanntmachung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Südeichsfeld bei der Gemeinde Südeichsfeld:

  • Dienststelle 99976 Lengenfeld unterm Stein, Unterm Kirchberg 1,
  • Dienststelle 99988 Diedorf, Brückenstraße 3, oder
  • Dienststelle 99988 Heyerode, Hauptstraße 22,

schriftlich geltend gemacht wurde. Die Geltendmachung soll den Sachverhalt der Verletzung bezeichnen. Wurde die Verletzung innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht, so kann sie auch nach Ablauf dieser Frist noch von jedermann geltend gemacht werden.

Gemeinde Südeichsfeld

gez. Andreas Henning

Bürgermeister — - Siegel -