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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Digitaler Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)

Allgemeine Informationen

Mit dem Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) weisen Jugendliche, d.h. Personen, die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind, ihren Anspruch auf eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach. Diese Bescheinigungen werden ab 2025 in Thüringen digital angeboten.

Vor Eintritt in das Berufsleben müssen sich Jugendliche einer ärztlichen Erstuntersuchung unterziehen. Durch diese Untersuchung soll festgestellt werden, ob sie den Anforderungen der Tätigkeit körperlich gewachsen sind und es soll verhindert werden, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden.

Im Ergebnis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung erhalten Jugendliche u. a. eine ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber. Ohne diese ärztliche Bescheinigung dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Das gilt auch für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme nach dem SGB III oder an den Freiwilligendiensten sowie für Schüler, die ein Berufsvorbereitungsjahr oder eine Berufsfachschule besuchen. Nicht erforderlich ist eine Untersuchung hingegen für die Ausübung geringfügiger Beschäftigungen oder bei nicht länger als 2 Monate dauernden Beschäftigungen mit leichten Arbeiten, von denen keine Gesundheits-gefährdungen ausgehen etwa für Betriebspraktika oder Ferienarbeit. Ein UBS wird zunächst für die Erstuntersuchung benötigt. Ist die/der Jugendliche ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung bzw. dualen Ausbildung noch nicht 18 Jahre alt, muss sie/er sich erneut untersuchen lassen und benötigt dafür einen UBS für die Nachuntersuchung.

Ab 2025 können Jugendliche unter 18 Jahren in Thüringen den UBS digital erhalten. Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist damit nicht mehr erforderlich. Dies ermöglicht auch ein kurzfristiges Abrufen des UBS vor dem Arztbesuch. Die/Der Jugendliche erhält im digitalen Format sowohl den UBS als auch eine UBS-Identifikationsnummer (UBS-ID) und einen Erhebungsbogen. Die Unterlagen können ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Erhebungsbogen und die UBS-ID müssen zur Untersuchung vorgelegt werden. Die UBS-ID dient zur Abrechnung der Jugendarbeitsschutzuntersuchungen einschließlich der erforderlichen Ergänzungsuntersuchungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen.

Mit der digitalen Lösung werden die Prozesse zur Beantragung der Berechtigungsscheine grundsätzlich vereinfacht und beschleunigt. Die Verfahren inklusive Nachweisprüfung sind mit wenigen Klicks und entsprechend der Datenschutzvorschriften durchführbar.

Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins

Benötigt werden:

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der Personalausweis als digitales Identitätsdokument (eID), um die Identität einer Person elektronisch (online) zu authentifizieren;

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eine PIN zum Freischalten und

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ein Smartphone oder ein PC für den Aufruf der UBS-Webseite.

Die oder der Jugendliche authentifiziert sich online mittels eID (elektronische Identität) des Personalausweises nach Registrierung in einem webbasierten Portal, um den UBS zu beantragen. Jugendliche, die noch keinen Personalausweis besitzen, weil sie noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können die eID eines Personensorgeberechtigten nutzen. Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital ihre Identität nachweisen.

Über das Portal werden die Pflichtangaben zur Person aufgrund der eID vorausgefüllt. Der UBS mit UBS-ID und ein Erhebungsbogen werden sofort als PDF-Dokumente erstellt.

Die Unterlagen werden vier Jahre ab Antragstellung gespeichert und stehen online zur Verfügung. Sie können jederzeit abgerufen werden, solange die Person noch nicht 18 Jahre alt ist.

Die Ärztin oder der Arzt rechnet die durchgeführte Untersuchung unter Angabe der UBS-ID über die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen ab und erhält daraufhin das ärztliche Honorar. Die Kosten trägt der Freistaat Thüringen.

Im Ausnahmefall kann der UBS durch persönliches Erscheinen bei einer Regionalinspektion unserer Abteilung Arbeitsschutz beantragt werden. Die Links zur Terminvergabe stellen wir auf unserer Webseite bereit.

Nutzung der online-Ausweisfunktion

https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisfunktion-nutzen

Die online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels muss aktiviert sein.

Die sechsstellige PIN muss vorliegen. Die Transport-PIN muss vor der ersten Nutzung der Online-Ausweisfunktion in eine selbstgewählte, sechsstellige PIN geändert werden. Wenn die PIN nicht mehr zur Verfügung steht, sollte eine neue PIN bei der Ausweisbehörde kostenfrei beantragt werden.

Die AusweisApp2 muss installiert sein.

Ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät muss zur Verfügung stehen.

Auf der UBS-Webseite wählen Sie bitte die Anmeldung/Registrierung mit der Online-Ausweisfunktion. Der Ausweis wird direkt über den integrierten NFC-Chip ausgelesen

Sonstige Hinweise

Für Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Thüringen haben, trägt der Freistaat Thüringen die Kosten für die Untersuchungen. Deshalb ist das beschriebene Verfahren nur für Jugendliche mit Wohnsitz in Thüringen anwendbar.

Weitere Erläuterungen und die Terminvergabe

finden Sie unter folgendem Link:

https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs

Digitalen Antrag starten:

https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/

Weitere Informationen zum Thema digitale Verwaltung:

https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/verwaltung-online

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz