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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Waldgenossenschaft „Scharfloher Wald“

Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld auf der Grundlage des § 54 b Abs. 2 Satz 2 Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG)

Die Waldgenossenschaft „Scharfloher Wald“ aus Wendehausen beabsichtigt, bei der obersten Forstbehörde die Erstellung eines Eintragungsersuchens an das zuständige Grundbuchamt zu beantragen.

Hierzu werden die nachfolgenden Verzeichnisse vor der Übermittlung an die oberste Forstbehörde für die Dauer von vier Wochen zur Einsichtnahme durch ihre Mitglieder und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben, öffentlich ausgelegt.

  • Verzeichnis der zur Gesamthand gehörenden Grundstücke (Bestandsverzeichnis) und
  • Verzeichnis der Mitglieder der Gesamthand mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und der Höhe des Anteils (Anteilsverzeichnis)

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 01.04.2023 bis 30.04.2023

Ort der Auslegung:

Gemeinde Südeichsfeld, Dienststelle Diedorf

Brückenstraße 3, 99988 Südeichsfeld OT Diedorf

Innerhalb der Auslegungsfrist können Einwendungen geltend gemacht werden.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist übermittelt die Waldgenossenschaft die Verzeichnisse an die oberste Forstbehörde, wenn gegen die Verzeichnisse keine Einwendungen geltend gemacht wurden.

Wilfried Höppner

Vorsitzender WG „Scharfloher Wald“