Der Vorstand der Jagdgenossenschaft hat in seiner Sitzung vom 26.02.2025 die Einberufung einer Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Faulungen beschlossen.
Die Jagdgenossenschaftsversammlung findet am Freitag, dem 25. April 2025, um 19:30 Uhr in der Gaststätte des Dorfgemeinschafts- hauses in Faulungen statt.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung und Rechenschaftslegung durch den Vorsitzenden |
| 2. | Kassenbericht und Kassenprüfung |
| 3. | Entlastung des Vorstandes und Kassenführers |
| 4. | Beschluss über die Verwendung des Reinertrages |
| 5. | Sonstiges |
| 6. | Schlusswort |
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer von Grundstücksflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Jagdgenossen können sich bei der Genossenschaftsversammlung vertreten lassen. Die Stimmberechtigung der Mitglieder oder der schriftlich bevollmächtigten Vertreter wird vor Beginn der nichtöffentlichen Versammlung anhand des Jagdkatasters festgestellt.
gez. Hermann Kirchner
Jagdvorsteher