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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesse

Öffentliche Bekanntmachung

über die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung

Im Zeitraum vom 30. März 2026 bis 30. November 2026

werden durch den Bauhof des Gewässerunterhaltungsverbandes (GUV) Hörsel/Nesse und den von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung im gesamten Verbandsgebiet unter Berücksichtigung der entsprechenden naturschutzrechtlichen Schon- und Sperrzeiten durchgeführt.

Auf Grundlage des § 41 WHG in Verbindung mit § 68 ThürWG kündigen wir hiermit die Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen und die damit verbundene vorübergehende Benutzung des jeweiligen Gewässers 2. Ordnung, sowie der Anlieger- und Hinterliegergrundstücke an.

Zur reibungslosen Durchführung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen bitten wir um die Absicherung der notwendigen „Baufreiheit“ an den Gewässern und die Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt und zeitweisen Grundstücksbenutzung durch die mit den Unterhaltungsmaßnahmen beauftragten Personen oder Dienstleistungsunternehmen. Gemäß den Vorschriften des § 41 WHG und § 68 ThürWG haben die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Gewässer 2. Ordnung, sowie die Eigentümer der Anlieger- und Hinterliegergrundstücke zu dulden, dass die zur Unterhaltung verpflichteten Personen oder ihre beauftragten Personen und Unternehmen die Grundstücke betreten, vorübergehend benutzen und aus ihnen Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Sie haben ferner zu dulden, dass die Uferbereiche im Interesse der Unterhaltung oder der naturnahen Entwicklung der Gewässer standorttypisch bepflanzt werden.

Zudem müssen Anlagen, die durch die technischen Maßnahmen der Gewässer- oder Deichunterhaltung beschädigt werden könnten (wie Grenzsteine, Rohrleitungsein- und -ausläufe u. ä.) mit einem gut sichtbaren Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden.

Für Rückfragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesse gern zur Verfügung.

Telefon: 036253 260790 und E-Mail: info@guv-hoersel-nesse.de.

gez. Bert Schwachheim

Geschäftsführer

Anmerkung: Den ungekürzten Beitrag des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesse finden Sie auf der Internetseite der Landgemeinde Südeichsfeld unter www.lg-suedeichsfeld.de - Rathaus - Aktuelle Mitteilungen.