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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 3/2026
Aus den Ortschaften
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Jagdgenossenschaft Hildebrandshausen

Jagdgenossenschaft Hildebrandshausen

Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen

Am Donnerstag, dem 09.04.2026, um 19:30 Uhr, findet im Vereinsstübchen in Hildebrandshausen (Hauptstraße 51, Feuerwehr-Gerätehaus) die diesjährige Versammlung der Jagdgenossen für das Jagdjahr 2025/ 2026 der Jagdgenossenschaft Hildebrandshausen statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der ordnungsgemäßen Mitteilung der Tagesordnung des Mitunterzeichners der Sitzungsniederschrift
  3. Bericht des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2025/2026
  4. Bericht des Kassenführers für das Jagdjahr 2025/2026
  5. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers für das Jagdjahr 2025/2026
  6. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung für das Jagdjahr 2025/2026
  7. Beschluss über die Auszahlung aus den Rücklagen
  8. Bericht der Jagdpächter für das Jagdjahr 2025/2026
  9. Sonstiges
  10. Schlusswort

Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zu einem Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

Hinweise:

Zur Ausübung einer ordnungsgemäßen Abstimmung nach §8 Abs. 1 der Satzung ist ein Nachweis des Besitzes (vgl. § 3 Abs. 2 der Satzung) mit Angabe der Grundfläche mitzubringen und dem Jagdvorstand vorzulegen (z.B. Grundbuchauszug).

Vertretung: jeder Jagdgenosse kann sich durch folgende volljährige bevollmächtigte Personen vertreten lassen: seinen Ehegatten, eine in seinem Dienst beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Der Jagdvorstand