Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 folgende Hebesätze:
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| Grundsteuer A | 271 v.H. |
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| Grundsteuer B | 389 v.H. |
für das Kalenderjahr 2023 festgesetzt.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet wird.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb gemäß § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes sowie § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Südeichsfeld vom 13.12.2011 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 09.09.2014, zuletzt geändert durch die 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 30.12.2020, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der gleichen Höhe wie für das Jahr 2022 veranlagt und hiermit öffentlich festgesetzt.
Die Grundsteuer 2023 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundabgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steuern sind an den Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeinde Südeichsfeld zu überweisen. Bei vorliegender Einzugsermächtigung erfolgt auch weiterhin die Abbuchung der Grundsteuer zu den bekannten Fälligkeitsterminen. Sollte sich die hinterlegte Bankverbindung geändert haben, ist diese Änderung der Gemeindekasse noch vor der Fälligkeit mitzuteilen.
Bei eingetretenen oder künftigen Änderungen der Steuerhöhe werden Änderungsbescheide erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Südeichsfeld, Hauptstraße 22, 99988 Heyerode einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruches beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d. h. die Erhebung der festgesetzten Grundsteuer wird dadurch nicht aufgehalten.
Gemeinde Südeichsfeld
gez. Andreas Henning
Bürgermeister