Beschluss Nr. 26-22/2023
Genehmigung der Niederschrift der 21. Sitzung des Hauptausschusses vom 24.11.2022
Der Hauptausschuss der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der Sitzung vom 24.11.2022 zu genehmigen.
Beschluss Nr. 183-25/2022
Genehmigung der Niederschrift der 24. Sitzung des Gemeinderates vom 09.02.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der 24. Sitzung des Gemeinderates vom 09.02.2023 zu genehmigen.
Beschluss-Nr.: 184-25/2023
Vergabe Straßenbaumaßnahme grundhafter Ausbau Schloßweg in Lengenfeld unterm Stein (Dorferneuerung)
Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die Vergabe der Straßenbaumaßnahme grundhafter Ausbau des Schloßweges in Lengenfeld unterm Stein an die Firma T.I.M. GmbH Tief- und Ingenieurbau Mühlhausen, Mühlstraße 7, 99974 Mühlhausen, in Höhe von 370.280,00 € (brutto).
Beschluss-Nr.: 185-25/2023
Vergabe Straßenbaumaßnahme grundhafter Ausbau Schanzenweg/ Rosengasse in Wendehausen (Dorferneuerung)
Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die Vergabe der Straßenbaumaßnahme grundhafter Ausbau Schanzenweg/Rosengasse in Wendehausen an die Firma Krebs, Tief- und Straßenbau GmbH, Hauptstraße 1a, 37308 Siemerode, in Höhe von 658.072,19 € (brutto).
Beschluss-Nr.: 186-25/2023
Vergabe Straßenbaumaßnahme grundhafter Ausbau Hagengasse/Bornberg in Heyerode (Dorferneuerung)
Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die Vergabe der Straßenbaumaßnahme grundhafter Ausbau Hagengasse/Bornberg in Heyerode an die Firma Universal Bau GmbH, Felchtaer Landstraße 1, 99974 Mühlhausen, in Höhe von 556.940,71 € (brutto).
Beschluss-Nr.: 187-25/2023
Bauleitplanung der Landgemeinde Südeichsfeld
Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Edeka-Markt/Am Heinzrain" (Ortschaft Lengenfeld unterm Stein) der Landgemeinde Südeichsfeld
| hier: | Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich |
Der Gemeinderat der Landgemeinde Südeichsfeld beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| a) | Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Edeka-Markt/Am Heinzrain" (Ortschaft Lengenfeld unterm Stein) auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. |
| b) | Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen. |
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Landgemeinde Südeichsfeld zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass die folgenden Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Erarbeitung Umweltbericht und Grünordnungsplan sowie Einholung der Stellungnahmen der Fachbehörden.
Beschluss-Nr.: 188-25/2023
Städtebaulicher Vertrag
Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt den in der Anlage befindlichen Städtebaurechtlichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zwischen der Gemeinde Südeichsfeld und der EDEKA Handelsgesellschaft Hessenring mbH, Unter dem Schöneberg 20, 34212 Melsungen.
Beschluss-Nr.: 189-25/2023
Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Grenzblick Katharinenberg“, Gemarkung Wendehausen
Der Gemeinderat beschließt die Abwägung gem. § 1 (7) BauGB der im Verfahren nach §§ 3 bzw. 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen gemäß der angehängten Vorlage.
Für den Geltungsbereich Gemarkungen Wendehausen, Hildebrandshausen und Katharinenberg,
| Gemarkung Wendehausen, | |
| Flur 5, vollständig: 1/8, 116/3 und 1/6, | |
| Gemarkung Hildebrandshausen, | |
| Flur 4, vollständig: 110/3 und teilweise: 110/1, 110/2, | |
| Gemarkung Katharinenberg, | |
| Flur 2, teilweise: 22/3, 56, 157/80, | |
(s.a. Lageplan im Anhang),
mit einer Flächengröße von ca. 1,03 ha wird die Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Grenzblick Katharinenberg“ der Landgemeinde Südeichsfeld aufgestellt.
Die Offenlegung nach § 3 (2) sowie die Information der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wurden durchgeführt.
Beschluss-Nr.: 190-25/2023
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Grenzblick Katharinenberg“ gem. § 10 (1) BauGB als Satzung.
Für den Geltungsbereich Gemarkungen Wendehausen, Hildebrandshausen und Katharinenberg,
| Gemarkung Wendehausen, | |
| Flur 5, vollständig: 1/8, 116/3 und 1/6, | |
| Gemarkung Hildebrandshausen, | |
| Flur 4, vollständig: 110/3 und teilweise: 110/1, 110/2, | |
| Gemarkung Katharinenberg, | |
| Flur 2, teilweise: 22/3, 56, 157/80, | |
(s.a. Lageplan im Anhang),
mit einer Flächengröße von ca. 1,03 ha wird die Änderung und Erweiterung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplans „Grenzblick Katharinenberg“ der Landgemeinde Südeichsfeld aufgestellt.
Die Offenlegung nach § 3 (2) sowie die Information der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wurden durchgeführt.
Beschluss-Nr.: 191-25/2023
Beschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof der Gemeinde Südeichsfeld - Leasing eines Multicars
Rückstellung
Beschluss-Nr.: 192-25/2023
Öffnungszeiten und Eintrittspreise für das Schwimmbad der Gemeinde Südeichsfeld (Standort Lengenfeld unterm Stein) für das Jahr 2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt:
Folgende Preise gelten im Schwimmbad
der Gemeinde im Jahr 2023:
| Tageskarte für Erwachsene | — 3,50 € |
| Tageskarte für Kinder ab 4 Jahre und Jugendliche bis unter 18 Jahre | — 2,50 € |
| 12er Blockkarte für Erwachsene | — 35,00 € |
| 12er Blockkarte für Kinder ab 4 Jahre und Jugendliche bis unter 18 Jahre | — 25,00 € |
| Jahreskarte für Erwachsene | — 60,00 € |
| Jahreskarte für Kinder ab 4 Jahre und Jugendliche bis unter 18 Jahre | — 30,00 € |
| Schülergruppen ab 10 Personen je Person | — 2,00 € |
| Badegäste ab 18.00 Uhr | — 2,00 € |
| Für die Aktiven der FFW der Gemeinde Südeichsfeld gilt bei Einzelkarten (unter Vorlage des Dienstausweises) | — 2,00 € |
Öffnungszeiten
Zur Absicherung der Schwimmbadsaison öffnet das Freibad folgendermaßen:
| während der Schulzeit | von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
| an den Wochenenden und in den Schulferien | — von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
| bei gutem sommerlichen Badewetter auch möglich | — von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr |