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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse

Hauptausschuss

22. Sitzung vom 16.03.2023

Beschluss Nr. 26-22/2023

Genehmigung der Niederschrift der 21. Sitzung des Hauptausschusses vom 24.11.2022

Der Hauptausschuss der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der Sitzung vom 24.11.2022 zu genehmigen.

Gemeinderat

25. Sitzung vom 30.03.2023

Beschluss Nr. 183-25/2022

Genehmigung der Niederschrift der 24. Sitzung des Gemeinderates vom 09.02.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der 24. Sitzung des Gemeinderates vom 09.02.2023 zu genehmigen.

Beschluss-Nr.: 184-25/2023

Vergabe Straßenbaumaßnahme grundhafter Ausbau Schloßweg in Lengenfeld unterm Stein (Dorferneuerung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die Vergabe der Straßenbaumaßnahme grundhafter Ausbau des Schloßweges in Lengenfeld unterm Stein an die Firma T.I.M. GmbH Tief- und Ingenieurbau Mühlhausen, Mühlstraße 7, 99974 Mühlhausen, in Höhe von 370.280,00 € (brutto).

Beschluss-Nr.: 185-25/2023

Vergabe Straßenbaumaßnahme grundhafter Ausbau Schanzenweg/ Rosengasse in Wendehausen (Dorferneuerung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die Vergabe der Straßenbaumaßnahme grundhafter Ausbau Schanzenweg/Rosengasse in Wendehausen an die Firma Krebs, Tief- und Straßenbau GmbH, Hauptstraße 1a, 37308 Siemerode, in Höhe von 658.072,19 € (brutto).

Beschluss-Nr.: 186-25/2023

Vergabe Straßenbaumaßnahme grundhafter Ausbau Hagengasse/Bornberg in Heyerode (Dorferneuerung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die Vergabe der Straßenbaumaßnahme grundhafter Ausbau Hagengasse/Bornberg in Heyerode an die Firma Universal Bau GmbH, Felchtaer Landstraße 1, 99974 Mühlhausen, in Höhe von 556.940,71 € (brutto).

Beschluss-Nr.: 187-25/2023

Bauleitplanung der Landgemeinde Südeichsfeld

Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Edeka-Markt/Am Heinzrain" (Ortschaft Lengenfeld unterm Stein) der Landgemeinde Südeichsfeld

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich

Der Gemeinderat der Landgemeinde Südeichsfeld beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Edeka-Markt/Am Heinzrain" (Ortschaft Lengenfeld unterm Stein) auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

b)

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Landgemeinde Südeichsfeld zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass die folgenden Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Erarbeitung Umweltbericht und Grünordnungsplan sowie Einholung der Stellungnahmen der Fachbehörden.

Beschluss-Nr.: 188-25/2023

Städtebaulicher Vertrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt den in der Anlage befindlichen Städtebaurechtlichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zwischen der Gemeinde Südeichsfeld und der EDEKA Handelsgesellschaft Hessenring mbH, Unter dem Schöneberg 20, 34212 Melsungen.

Beschluss-Nr.: 189-25/2023

Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Grenzblick Katharinenberg“, Gemarkung Wendehausen

Der Gemeinderat beschließt die Abwägung gem. § 1 (7) BauGB der im Verfahren nach §§ 3 bzw. 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen gemäß der angehängten Vorlage.

Für den Geltungsbereich Gemarkungen Wendehausen, Hildebrandshausen und Katharinenberg,

Gemarkung Wendehausen,

Flur 5, vollständig: 1/8, 116/3 und 1/6,

Gemarkung Hildebrandshausen,

Flur 4, vollständig: 110/3 und teilweise: 110/1, 110/2,

Gemarkung Katharinenberg,

Flur 2, teilweise: 22/3, 56, 157/80,

(s.a. Lageplan im Anhang),

mit einer Flächengröße von ca. 1,03 ha wird die Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Grenzblick Katharinenberg“ der Landgemeinde Südeichsfeld aufgestellt.

Die Offenlegung nach § 3 (2) sowie die Information der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wurden durchgeführt.

Beschluss-Nr.: 190-25/2023

Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Grenzblick Katharinenberg“ gem. § 10 (1) BauGB als Satzung.

Für den Geltungsbereich Gemarkungen Wendehausen, Hildebrandshausen und Katharinenberg,

Gemarkung Wendehausen,

Flur 5, vollständig: 1/8, 116/3 und 1/6,

Gemarkung Hildebrandshausen,

Flur 4, vollständig: 110/3 und teilweise: 110/1, 110/2,

Gemarkung Katharinenberg,

Flur 2, teilweise: 22/3, 56, 157/80,

(s.a. Lageplan im Anhang),

mit einer Flächengröße von ca. 1,03 ha wird die Änderung und Erweiterung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplans „Grenzblick Katharinenberg“ der Landgemeinde Südeichsfeld aufgestellt.

Die Offenlegung nach § 3 (2) sowie die Information der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wurden durchgeführt.

Beschluss-Nr.: 191-25/2023

Beschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof der Gemeinde Südeichsfeld - Leasing eines Multicars

Rückstellung

Beschluss-Nr.: 192-25/2023

Öffnungszeiten und Eintrittspreise für das Schwimmbad der Gemeinde Südeichsfeld (Standort Lengenfeld unterm Stein) für das Jahr 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt:

Folgende Preise gelten im Schwimmbad

der Gemeinde im Jahr 2023:

Öffnungszeiten

Zur Absicherung der Schwimmbadsaison öffnet das Freibad folgendermaßen: