Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 4/2023
Aktuelles
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Landratsamt Unstrut-Hainich Kreis

Fahrerlaubniswesen

Umtausch EU-Kartenführerschein

Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

I.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998

ausgestellt worden sind:

II.

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999

ausgestellt worden sind*:

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Nach Ablauf der o.g. Frist wird ihr alter Führerschein ungültig.

Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Termine können online unter www.unstrut-hainich-kreis.de gebucht werden.

Falls Sie keine Möglichkeit haben, online einen Termin zu buchen, können Sie dies telefonisch, nur montags in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 03601 801646.

Fahrerlaubnisbehörde